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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-23

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-23

Wortprotokoll

Ich stelle einfach fest, dass wir uns seit längerer Zeit an einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer üben. Wir haben es im administrativen Bereich ja geschafft. Die Vorlage 1 hat man am 1. Januar [PAGE 844] 2010 in Kraft gesetzt; ich denke, sie hat zumindest in diesem Bereich Vereinfachungen gebracht. Aber mit der Frage, ob ein, zwei oder drei Sätze, ob zwei Sätze plus Ausnahmen oder ein Satz ohne Ausnahmen bzw. mit wenigen Ausnahmen vorzusehen seien, und dann mit dem Spezialauftrag, den wir noch gefasst haben - zwei Sätze und statt 29 nur noch 26 Ausnahmen -, haben wir ungefähr alle Varianten einmal durchgespielt. Ich denke, es ist jetzt so, wie es ist; das muss man so auch akzeptieren. Aber es ist, denke ich, besser, beim heutigen System zu bleiben, als eine kleine Änderung zu machen, die dann die Wirtschaft enorm belastet und eigentlich wenig bringt. Von daher bin ich schon froh, dass wir nicht die Zweisatzvariante mit 26 Ausnahmen umsetzen müssen, weil das erneut einen Zusatzaufwand gebracht hätte, der niemandem gedient hätte.

Jetzt zur Vorlage, wie wir sie noch haben, also zu den Anträgen in der Vorlage zum Zweisatzmodell: Wir haben ja in dieser Zusatzbotschaft - der Präsident der WAK, Herr Graber, hat es gesagt - einige Änderungen beantragt oder möchten sie beantragen: die Wiedereinführung der Margenbesteuerung, die Vereinfachung der Steuerpflicht, die Erleichterung der Zusammenarbeit von Gemeinwesen, das Zwangsvollstreckungsverfahren. Dort sind Mehrwertsteuerforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung neu in öffentliche Register und auf Rechnungsstufe einzugeben. Das ist die Forderung einer Motion Hess Hans 11.3185; darüber haben wir auch einmal diskutiert. Muss man in einem solchen Verfahren die öffentlichen Forderungen eingeben? Dann die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist, die Normstufenbereinigung: Wir sind froh, dass Sie mit der Motion diese Änderungen verlangen; das sind nämlich Änderungen, die wir auch vorgeschlagen haben. Dann gibt es auch aus dem Konsultativgremium Änderungsvorschläge, die wir prüfen und aufnehmen wollen; Sie haben diese zum Teil in Ihrer Motion auch erwähnt.

Dann möchte ich noch zu den beiden parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick kurz etwas sagen. Ich denke, bei der parlamentarischen Initiative Triponez ist es sicher unbestritten, dass wir die durch die Suva vollzogenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten von der Steuer ausnehmen; das ist sicher mehrheitsfähig. Bei der parlamentarischen Initiative Frick geht es tatsächlich um die Frage, wie man mit diesen Gönnerbeiträgen bei der Rega umgehen soll. Da muss man sicher noch ein paar Überlegungen machen. Mehrwertsteuersystematisch korrekt müsste dieses Anliegen über eine neue Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz aufgenommen werden und nicht einfach durch eine definitorische Ausweitung des Spendenbegriffs, was man jetzt ja auch immer wieder diskutiert hat. Wir sind daran abzuklären, wie man das aufnehmen kann, wenn man es will, aber es gibt möglicherweise in diesem Bereich dann noch eine breitere Diskussion.

Der Bundesrat begrüsst die von der Kommissionsmotion verlangte Revision des Mehrwertsteuergesetzes und beantragt die Annahme der Motion; das wurde gesagt. Wir haben mit Bezug auf die andere Vorlage - die Vorlage Zweisatzmodell bzw. Vorschlag Bundesrat - den Antrag gestellt, auf die Vorlage Zweisatzmodell einzutreten und ausser den Artikeln 25 und 28, die eben dieses Zweisatzmodell betreffen, alle Artikel anzunehmen, auch Artikel 106a Absatz 1 des AHV-Gesetzes. Dieser Antrag der WAK-SR ist eigentlich am Schluss identisch mit dem Antrag, den der Bundesrat gestellt hat, und wir stimmen dem in allen Teilen zu. Hier besteht also keine Differenz.

[VS]