Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-24
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-24
Wortprotokoll
Ich schlage Ihnen vor, dass ich alle Fragen, die den Luchs, den Wolf und den Bären betreffen, miteinander beantworte.
Der Bundesrat hat schon 1967 beschlossen, zur Bereicherung der Artenvielfalt in der Schweiz wieder Luchse anzusiedeln. Um das Überleben der Luchspopulation in der Schweiz langfristig zu sichern und eine bessere Verteilung zu gewährleisten, wurden in diesem Jahr sechs Luchse aus den Nordwestalpen in die Nordostschweiz umgesiedelt. Das unter dem Namen Luno laufende Projekt beinhaltet unter anderem ein Schutzkonzept, das Massnahmen zum Schutz der Nutztiere, also Herdenschutzhunde, Esel, beinhaltet. Auch können Zäune und Behirtung eingesetzt werden. Im Rahmen dieses Projekts - um die Frage von Herrn Brunner zu beantworten - können durchaus auch Landwirte spezielle Aufgaben übernehmen.
Erste Untersuchungen im Berner Oberland zeigen, dass vom Luchs eine positive Auswirkung auf die natürliche Verjüngung des Waldes ausgeht. Indem durch den Luchs das Wild verteilt wird, ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass eine ausreichende Anzahl von jungen Bäumen im Wald aufwachsen kann, ohne von Rehherden an- und zerknabbert zu werden. Dieser Nutzen als solcher lässt sich nur schwer beziffern. Ihm gegenüber stehen die Kosten für die Erhaltung des Luchses, die in der Ostschweiz gegenwärtig 555 000 Franken jährlich betragen. Diese relativ hohen Kosten pro Jahr werden mittelfristig deutlich sinken, da sich die Ausgaben dannzumal auf die Behebung und das Entgelten von Schäden an Haustieren beschränken werden.
Im Übrigen wird sich die Finanzdelegation an ihrer Sitzung vom 26. September in meinem Beisein ausführlich mit den Kosten befassen, die aus der Erhaltung der Grossraubtiere in der Schweiz entstehen. Diese Sitzung beginnt morgens um sieben Uhr.
Im Gegensatz zum Luchs ist die aktive Ansiedlung oder Aussetzung von Wölfen und Bären kein Thema. Entsprechend gibt es auch keine Kostenvoranschläge. Bei den in der Schweiz nachgewiesenen Wölfen handelt es sich ausnahmslos um Tiere, die freiwillig aus Italien eingewandert sind. Das Konzept Wolf, das sich eben in der Vernehmlassung befand, sieht hier Präventionsmassnahmen zum Schutz der Nutztiere vor.
Bären haben bisher ihren Weg nicht in die Schweiz gefunden. Es gibt sie oft in Form von Denkmälern, Brunnenfiguren, als Lebkuchendekoration oder als Wappentier auf Briefpapier. Von dort sollen sie durch die Stadtverwaltung Bern vertrieben werden. Es läuft gegenwärtig eine demokratische Bewegung mit dem Ziel, sie dort in zweidimensionaler Form wieder anzusiedeln. Zuständigkeitshalber mischt sich der Bundesrat in diese Auseinandersetzung nicht ein. (Heiterkeit)