Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-24
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-24
Wortprotokoll
1. Nach der Inkraftsetzung der 10. AHV-Revision am 1. Januar 1997 hat der Verwaltungsrat des AHV-Fonds eine Anlagestrategie beschlossen, die neben Anlagen in Obligationen auch Anlagen in Aktien und alternative Anlagen vorsieht. Die für das Jahr 2001 geltende Anlagestrategie sieht für diese beiden Kategorien einen Anteil von insgesamt 40 Prozent vor. Die Umsetzung dieser Anlagestrategie erfolgte vorsichtig und über einen längeren Zeitraum. Auch nach fünf Jahren ist die strategische Zielsetzung im Aktienbereich noch nicht erreicht worden, sie wird voraussichtlich auch im Jahr 2002 nicht vollumfänglich erreicht sein. Die Festlegung dieser Anlagestrategie für den Ausgleichsfonds der AHV liegt im Kompetenz- und Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates des AHV-Fonds. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, dem Verwaltungsrat Vorschriften über die Anlagepolitik des Fonds zu machen.
2. Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen geht aus der jährlichen Berichterstattung hervor, welche für das vergangene Geschäftsjahr jeweils bis Juni des Folgejahres der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen ist. Ebenso hat die Kontrollstelle ihren Bericht für die Prüfung des jeweils vergangenen Geschäftsjahres der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Aufsichtsbehörde prüft und entscheidet, ob und gegebenenfalls welche Massnahmen bei einer Unterdeckung zur Sanierung der Vorsorgeeinrichtung anzuordnen seien. Ob solche sich aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung aufdrängen, kann noch nicht gesagt werden - entsprechende Erkenntnisse für das Jahr 2001 können erst im Verlauf des Jahres 2002 gewonnen werden. Aber ich glaube ganz klar, dass wir damit rechnen müssen, dass die grossen Verluste, die jetzt aufgetreten sind - ich hoffe, dass wir langsam den Boden erreichen, dass es sich stabilisiert und nach einiger Zeit vielleicht wieder etwas erholt -, sich auswirken könnten.