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Föhn Peter · Ständerat · 2013-09-16

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16

Wortprotokoll

Wir müssen den Einzelantrag Föhn jetzt einmal als Kompromiss ansehen. Es gibt die Möglichkeit, dass wir zum Konzept des Nationalrates gehen, das schlage ich mit der Minderheit II vor. Als formelle Voraussetzungen für eine Einbürgerungsbewilligung schlägt in Absatz 1 der Bundesrat acht Jahre und der Nationalrat zehn Jahre Aufenthalt vor. In Absatz 2 streicht der Nationalrat die doppelte Zählung, und auch das nehme ich mit der Minderheit II auf. Meine Minderheitsanträge sind also nichts anderes als das Konzept des Nationalrates.

Und jetzt stelle ich noch einen Kompromissantrag. Das heisst, ich beantrage, dass wir es grundsätzlich bei den zwölf Jahren belassen, also dabei, wie es heute ist. Dazu muss ich jetzt zwei, drei Worte sagen. Wir müssen natürlich schon Folgendes sehen: Wir hatten in der Kommission drei Anhörungen, und wir hatten zwei Gruppen. Die erste Gruppe war diejenige, die direkt mit Einbürgerungen zu tun hat, ich habe es schon gesagt, mit Vertretern aus den Kantonen Bern, Zürich und Schwyz. Die politische Tendenz ist natürlich schon, dass man sehr lieb oder vielleicht allzu lieb zueinander ist, dass man mit der Gesetzgebung jedem das Beste bieten möchte. Aber das wollen zumindest die Direktbetroffenen nicht. Und wenn ich jetzt hier etwas zitiere, sind das die Zitate von Behördenmitgliedern, die bei der Anhörung dabei waren und die sich tagtäglich mit Einbürgerungen und deren Fristen auseinandersetzen. Ich habe genau die gleichen Rückmeldungen von Einbürgerungswilligen und Eingebürgerten. Es ist ganz klar, und wir können die Kommissionsprotokolle hervornehmen und lesen, was die Betroffenen gesagt haben. Der Vertreter des Kantons Bern hat gesagt: "Das ist eine politische Frage. Der Kanton Bern hat in seiner regierungsrätlichen Vernehmlassung acht Jahre begrüsst." Das heisst: Der Regierungsrat hat das so beschlossen, aber wir an der Front, wir wollen etwas anderes. Die Zürcher haben gesagt: "Aus Zürcher Sicht befürworten wir die Frist von zwölf Jahren, weil wir der Meinung sind, dass die Einbürgerung eine qualifizierte Integration voraussetzt." Auch aus Schwyzer Sicht heisst es: "Obwohl das nicht im Gesetz vorgesehen ist, müsste gemäss diesem Modell theoretisch weiterhin die Frist von zwölf Jahren gelten." Das entnehme ich alles wortwörtlich dem Sitzungsprotokoll. Dann sagt man noch, man wisse von der Zwölfjahresfrist nichts, oder man will es nicht wahrhaben. Aber das sind die Leute, die mit diesen Themen täglich konfrontiert sind.

Frau Bundesrätin, Sie plädierten jetzt mehrfach für eine ausgewogene Gesetzgebung. Ich sage auch, dass wir das Volk dann letztendlich sehr wahrscheinlich im Rücken haben müssen. Ich bitte Sie - wenn wir bei zwölf Jahren eine Mehrheit finden, dann habe ich nichts gegen die doppelte Zählung der Jahre bei den Jugendlichen. Ich würde dann sogar die Anträge zu der erleichterten Einbürgerung zurückziehen. Das würde ich dann sofort auch machen, damit wir das Konzept hätten, wie es heute ist. Das wäre kongruent, es wäre gut, und deshalb habe ich diesen Einzelantrag noch gestellt. Es wäre eine gewaltige Vereinfachung, es wäre dann genau gleich wie heute, und wir könnten dann beflissentlich vorwärtsgehen.

Ich bitte Sie, meinen Anträgen zu folgen. Am liebsten ist mir der Kompromiss von zwölf Jahren. Ob bei den Jugendlichen gemäss Antrag der Minderheit I (Egerszegi-Obrist) die Zeit zwischen zehn und achtzehn Jahren doppelt gezählt wird oder die Zeit zwischen zehn und zwanzig Jahren, ist ja letztendlich nicht so relevant. Die Frage ist, ob die Jahre überhaupt doppelt gezählt werden.

Ich bitte Sie, meinen Anträgen so zuzustimmen. Ich glaube, es wäre am weisesten, dem Kompromiss zuzustimmen; das wäre der Einzelantrag, wie ich ihn heute eingebracht habe.