Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-09-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
Lassen Sie mich unmittelbar an Herrn Janiak anschliessen und auch Namen nennen, das ist, glaube ich, wichtig: Xherdan Shaqiri, Granit Xhaka, Seferovic, Inler, Mehmedi, Dzemaili, Rodriguez. Die Fussballnationalspieler stehen mit vielen anderen - und vielen Secondos - für den Erfolg der Schweiz. Die Schweiz ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfältiger, sie ist auch farbiger geworden, durchaus zu ihrem Vorteil. Die Schweizer Staatsidee beruht nicht auf ethnischer Homogenität. Wenn ethnische Homogenität eine Nation ausmachen würde, dann gäbe es keine Schweiz. Die Schweizer Staatsidee ist von der Vielfalt der Sprachen und der Kulturen und von den verbindenden Werten von Freiheit und Demokratie geprägt. Demokratie heisst aber, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung und damit die schweizerische Realität auch in der Bürgerschaft spiegeln muss.
Der Bundesrat legt uns eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes vor. Von einer Totalrevision - es gibt sie ja nicht alle Tage - dürfte man erwarten, dass sie auf die wesentlichen Fragen des Bürgerrechts eine Antwort gibt. Das ist leider in keiner Weise der Fall. Sicher, die vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen sind zu begrüssen, auch die Verkürzung der Fristen. Die Verbesserungen in diesem [PAGE 741] Bereich sind aber nach der Vorlage des Bundesrates so bescheiden, dass die Rechtslage noch immer viel restriktiver ist als vor hundert Jahren, selbst restriktiver als vor der letzten grossen Revision des Gesetzes im Jahr 1952, ganz zu schweigen von den Beschlüssen des Nationalrates. Wenn der Bundesrat als Voraussetzung für die Einbürgerung neu die Niederlassungsbewilligung verlangt, dann führt er ja noch eine zusätzliche neue Hürde für die Einbürgerung vollkommen integrierter Menschen ein, die es bisher nicht gab.
Die wesentlichen Fortschritte im Einbürgerungsrecht der letzten zwanzig Jahre - es gab sie - waren die Gleichstellung der Geschlechter und die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Bei der doppelten Staatsbürgerschaft war die Schweiz anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Deutschland sogar voraus. Substanzielle Fortschritte brachten dann vor allem die Entscheide des Bundesgerichtes zum Beschwerderecht in den Fällen Emmen, Rheineck, Oberriet. Dank diesen Entscheiden müssen Einbürgerungsentscheide heute minimalen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Diese Fortschritte der letzten zwanzig Jahre haben dazu geführt, dass die Einbürgerungen in der Schweiz heute normaler und häufiger geworden sind als zur Zeit von Lyssys Film "Die Schweizermacher". Gegenüber diesen Fortschritten bleibt die Vorlage des Bundesrates blass und bringt teilweise sogar Verschlechterungen.
Wo lägen die wahren Herausforderungen im Einbürgerungsrecht? Die Schweiz ist als wirtschaftlich erfolgreiches Land ein Einwanderungsland. Es gibt aber kein anderes vergleichbares Land, das einen so grossen Teil der arbeitenden Bevölkerung vom Bürgerrecht und damit vom Stimm- und Wahlrecht ausschliesst. Die Mehrheit der Menschen mit einem ausländischen Pass ist schon lange oder sehr lange bei uns hier. Ein Fünftel ist hier geboren und aufgewachsen; das sind Hunderttausende. Im alten Athen gab es neben den Bürgern und den Sklaven eine grosse Zahl sogenannter Metöken, Menschen, die wirtschaftliche Rechte und Freiheiten, aber kein Bürgerrecht besassen. Aristoteles war einer von ihnen. Heute entspricht es den Forderungen elementarer politischer Gerechtigkeit, dass jene, die im Land geboren wurden und lange Zeit hier gelebt haben, zur Bürgerschaft gehören sollten. Es widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie, wenn sie ihre ständig hier lebende Wohnbevölkerung in Erstklassbürger mit vollen Rechten und dauerhaft ansässige Zweitklassbürger mit ausländischem Pass unterteilt. Wie es der politische Philosoph Michael Walzer formuliert: "Politische Gerechtigkeit lässt dauerhaftes Ausländertum nicht zu ... Zumindest gilt dies für eine Demokratie."
Klassische Einwanderungsländer wie die USA lösen dieses Problem mit dem sogenannten "ius soli", das jedem im Land geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft verleiht. Länder wie die Schweiz mit dem "ius sanguinis" und einem restriktiven Zugang zum Bürgerrecht stehen hier vor besonderen Herausforderungen. Es ist eine Generationenaufgabe, dafür zu sorgen, dass dem auf Dauer hier lebenden und arbeitenden Teil unserer Bevölkerung mit ausländischem Pass der Zugang zum Bürgerrecht geöffnet und erleichtert wird. Die schweizerische Demokratie würde dadurch gestärkt. Die uns vorliegende Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ist leider nicht auf der Höhe dieser Aufgabe.
Ich nehme die Eintretensdebatte zum Anlass, auf ein weiteres Problem aufmerksam zu machen, das in diesem Zusammenhang auf uns zukommt. Das Bürgerrecht ist die Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilnahme am politischen Prozess, aber nicht nur das. Eine klassische, vielleicht ursprünglich sogar die klassische Funktion des Bürgerrechts war der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung. Diese alte Funktion des Ausweisungsschutzes wird jetzt plötzlich wieder aktuell. Weshalb?
Wir werden in absehbarer Zeit über die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative beraten müssen. Dabei stellen sich im Verhältnis zu den Menschenrechten für die Schweiz vollkommen neue Fragen, dies vor allem dann, wenn die Ausweisung Menschen trifft, die in der Schweiz geboren wurden und immer nur hier in der Schweiz gelebt haben. Das Bürgerrecht als Schutz vor Ausweisung bekommt vor diesem Hintergrund eine neue Aktualität.
Das Bundesgericht hat mit seinem Leitentscheid vom 12. Oktober 2012 entschieden, dass die Menschenrechtspakte einem menschenrechtswidrigen Verfassungsartikel vorgehen. Für diese klare Haltung verdient das Bundesgericht unseren Respekt und unsere Anerkennung. Bedenklich ist allerdings, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative teilweise wieder hinter die Haltung des Bundesgerichtes zurückfällt. Wir werden darüber noch sprechen können und sprechen müssen. Nicht nur dem Bundesgericht, sondern auch dem Parlament und insbesondere dem Ständerat fällt im Umgang mit der hier ansässigen Wohnbevölkerung und insbesondere mit der sogenannten zweiten Generation eine grosse Verantwortung zu.
Alt Bundesrat Koller ist kürzlich achtzig Jahre alt geworden. Er ist ja so etwas wie der Vater unserer aktuellen Bundesverfassung. In einem Interview zum achtzigsten Geburtstag stellte er fest, das Parlament hätte die Ausschaffungs-Initiative wegen ihres Widerspruchs zu den Menschenrechten für ungültig erklären müssen, so, wie er es in seiner Zeit als Justizminister für die Volksinitiative "für eine vernünftige Asylpolitik" beantragt habe. Obwohl von seinem Naturell her bekanntlich ein Konservativer, war Bundesrat Koller auch massgeblich an der Zulassung des doppelten Bürgerrechts beteiligt. Die Schweiz ist mit diesem Öffnungsschritt zugunsten der hier lebenden Menschen mit ausländischem Pass gut gefahren, wie wir sehen, wenn wir zurückblicken, genauso wie mit einer klaren Haltung zu den Menschenrechten.
Es wird Zeit, dass wir das Steuer in diesen Fragen nach den Irritationen der letzten Jahre wieder neu justieren.