Lexipedia

Jenny This · Ständerat · 2013-09-16

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16

Wortprotokoll

Ich hoffe sehr, dass meine Worte Kollege Janiak nicht zu sehr erschüttern. Aber, Kollege Janiak wie auch Kollege Rechsteiner: Das Bürgerrecht nach unseren Fussballern auszurichten ist wahrscheinlich genauso falsch, wie sämtliche Bürgerrechte zu verdammen. Das eine wie das andere ist falsch.

Ich bin für Eintreten. Aber wenn diese Revision ohne sinnvolle Verschärfung, wie sie der Nationalrat vorgenommen hat, durchgeht - und davon ist auszugehen, fürchte ich -, politisieren wir einmal mehr an der Basis bzw. an der Bevölkerung vorbei. Es ist schwer nachvollziehbar, dass wir die Hürden für die Einbürgerung ständig senken. Alle niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer geniessen sowieso praktisch alle Rechte: Sie können heute nämlich die Sozialwerke beanspruchen, inklusive der Arbeitslosenversicherung, und es gibt den Familiennachzug usw. Was wollen wir noch mehr? Eine Einbürgerung muss in der Schweiz also nicht unbedingt ein Grundrecht darstellen.

Ich beschäftige - und bei diesem Thema gehe ich mit Kollegin Diener einig - etwa hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die rein vom Gesetz her problemlos eine Einbürgerung beantragen könnten. Sie tun es nicht und haben gute Gründe dafür. Sie können sämtliche Annehmlichkeiten, von Abstimmungen abgesehen, beanspruchen.

Der Entscheid unserer Kommission, die Mindestaufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre zu reduzieren, dürfte beim Volk - gut, ich bin nicht Hellseher - einen schweren Stand haben und die seltsame Doppelzählung vom 10. bis zum 20. Lebensjahr ebenfalls. Das müssen Sie der Bevölkerung erklären!

Das Schweizer Bürgerrecht ist nicht mit dem Bürgerrecht anderer Staaten zu vergleichen. Die Schweiz bietet den weltweiten Sonderfall der direkten Demokratie mit der Abstimmung über Sachgeschäfte, und dies erst noch auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Ein Schweizer kann in einem Jahr über mehr abstimmen als ein Engländer in seinem ganzen Leben - damit sollten wir nicht leichtfertig umgehen.

Integration heisst Bildungserwerb und Teilnahme am Wirtschaftsleben, nur der Wille dazu reicht nicht. Selbstverständlich darf nur eingebürgert werden, wer die Bewilligung C besitzt. Da liegt unsere Kommission richtig, da kann ich die [PAGE 742] Meinung von Kollegin Bruderer Wyss absolut nicht teilen. Wir sollten bei dieser Totalrevision die Messlatte hoch ansetzen. Wir müssen nach Qualität und nicht nach Quantität trachten. 1990 hatten wir ungefähr 6000 Einbürgerungen pro Jahr, heute sind wir bei gegen 40 000. Nur so viel zu Kollege Hans Stöckli, wonach die Einbürgerungen abnehmend seien: Wir sind heute bei 40 000, 1990 waren es 6000.

Mit einem strengeren Gesetz helfen wir aber auch den Gemeinden, denn sie müssen nachher mit diesen Vorgaben umgehen und leben. Wir sind weltweit schon attraktiv genug; uns ohne Not attraktiver zu machen bringt nicht sehr viel. Es stimmt auch nicht - Kollege Engler hat darauf hingewiesen -, dass wir Schweizer ein strengeres Einbürgerungsrecht haben. Wir sind geradezu Europameister, was das Verhältnis von Einbürgerungen und Einwohnern betrifft. Lassen wir also den Gemeinden ihren Handlungsspielraum, und folgen wir den Verschärfungen von Kollege Föhn. Und zu Kollege Schwaller: Nur um den Ausländeranteil zu senken, müssen wir nicht grosszügiger bei den Einbürgerungen sein.