Janiak Claude · Ständerat · 2013-09-16
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
Ich habe ja bereits in meinem Eintretensvotum betont, dass ich der Auffassung bin, dass sich das bisherige Recht, jedenfalls bei den Jugendlichen, bewährt habe. Ich habe keine überzeugende Argumente gehört oder gelesen, weshalb dem nicht so sein solle.
Mit meinem Antrag möchte ich erreichen, dass wir wenigstens den jugendlichen Bewerberinnen und Bewerbern nicht unnötige Steine in den Weg legen und noch mehr das Gefühl geben, unerwünscht zu sein. Die Einbürgerung ist aufenthaltsrechtlich der letzte Schritt, wir haben das heute gehört, nach der B- und der C-Bewilligung; das ist an sich nachvollziehbar. Die neue Regelung bringt nun aber eine massive Verschlechterung der Situation der Jugendlichen mit vorläufiger Aufnahme. Das sind heute vor allem Jugendliche, deren Eltern aus Südosteuropa stammen. Herr Kollege Jenny, natürlich sprechen wir nicht nur von Fussballern, aber ich habe diese Fussballer erwähnt, damit man sich auch etwas vorstellen kann, und sie heissen eben Shaqiri, Xhaka, Behrami usw.
Heute erhalten jährlich durchschnittlich 500 Personen mit vorläufiger Aufnahme, mit einer F-Bewilligung, die Einbürgerung. 80 Prozent davon sind weniger als 25 Jahre alt. Sie alle können frühestens nach fünf Jahren eine B-Bewilligung und frühestens nach nochmals fünf Jahren eine C-Bewilligung erhalten. Das bedeutet, dass die nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b vorgeschlagene Frist von acht Jahren für diese Menschen sowieso nicht zur Anwendung kommt; ihre Einbürgerungsfrist verlängert sich um mindestens zwei Jahre. Ich stütze mich dabei auf eine Aktennotiz des BFM zuhanden der SPK-NR vom August 2012. Diese Jugendlichen können auch nicht von der doppelten Zählung der Zeit [PAGE 749] vom 10. bis zum 20. Altersjahr gemäss Artikel 9 Absatz 2 profitieren, die wir jetzt gerade beschlossen haben. Deshalb ist es dringend notwendig, dieser Situation gerecht zu werden. Ich verzichte darauf zu beantragen, es sei für alle Jugendlichen auf die Voraussetzung einer B- oder C-Bewilligung zu verzichten. Ich wehre mich mit anderen Worten nicht dagegen, dass die B-Bewilligung auch für diese Kategorie vorausgesetzt wird. Aber die Aufenthaltsbewilligung muss als Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens genügen, sonst werden die Voraussetzungen bei jenen unverhältnismässig verschärft, welchen wir mit der doppelten Anrechnung ihres Aufenthaltes in der Schweiz keine neue Hürde bauen wollten.
Vergessen Sie dabei nicht, dass es für diese Kinder und Jugendlichen sehr schwer ist, überhaupt eine B-Bewilligung zu erhalten, weil sie oftmals aus einem Elternhaus stammen, welches von der Fürsorge abhängig ist und demnach nur erschwert den B-, geschweige denn den C-Status erhält. Integrierte Jugendliche sollten nicht für die schwierige Situation ihrer Eltern büssen müssen.
Meine Ausführungen zu den eingebürgerten Spielern unserer Fussballnationalmannschaft haben bei dieser Kategorie sehr wohl ihre Berechtigung. Sie stammen ja nicht alle aus wohlhabenden Familien, sondern machen ihre Familien erst durch den Sport reich oder jedenfalls unabhängig.
Ich möchte einfach noch einmal betonen - es wurde heute mehrfach gesagt, auch von Ihnen, Frau Bundesrätin -, was das heisst: Es heisst ja nur, dass man dann ein Einbürgerungsgesuch stellen darf. Man ist dann noch nicht eingebürgert, sondern muss im Verfahren unter Beweis stellen, dass man integriert ist und dass alle Voraussetzungen, die jetzt aufgestellt wurden, erfüllt sind. Ich denke, dieser Antrag ist mit dem Konzept des Bundesrates durchaus vereinbar, er läuft ihm nicht zuwider. Es geht auch hier darum, dass man Anreize setzt und dass man entsprechend die Möglichkeit gibt, ein Gesuch zu stellen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.