Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-03-13
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Beim Block 1 sprechen wir primär über die Frage der Fristen. Wir sprechen also noch nicht über die Kriterien. Ich habe im Eingangsvotum gesagt, dass diese zwei Dinge zusammengehören, dass wir bei den Kriterien für klare, auch scharfe Bedingungen sind, wann und wie jemand eingebürgert werden kann. Bei den Fristen aber kann man dann etwas offener sein, sodass eine rasche Integration eben auch kürzere Fristen möglich macht, hingegen eine schlechte Integration durchaus auch längere Fristen. In diesem Sinn werden die Grünliberalen hier weitgehend dem Bundesrat folgen, was in vielen Punkten der Mehrheit entspricht.
Es sind aber drei Kernpunkte in diesem Artikel 9, die eigentlich zu Diskussionen Anlass geben. Erstens geht es um Artikel 9 Absatz 1, wo der Bundesrat die Niederlassungsbewilligung ebenfalls als Voraussetzung haben will, was die Kommissionsmehrheit unterstützt und die Grünliberalen ebenfalls. Es geht also darum, dass wir neu eine härtere Grundlage haben, dass die Niederlassungsbewilligung eine Voraussetzung ist. Hier lehnen wir die Anträge von links ab, die eigentlich das wieder aufweichen wollen, im Sinne, wie das bisher - nämlich nicht klar - geregelt war.
Im zweiten Teil geht es eben darum, dass der Bundesrat dann die Gesamtaufenthaltsdauer regelt. Weil auf der einen Seite diese Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung gilt, die frühestens nach fünf Jahren, normalerweise nach zehn Jahren kommt - Sie sehen schon, in welchem Bereich man sich bewegt -, sagt jetzt der Bundesrat im Gegenzug: acht Jahre insgesamt, und das tragen wir mit der Minderheit mit. Dort gibt es eine Möglichkeit, um von diesen zwölf Jahren, die etwas stur sind, auf acht Jahre hinunterzugehen. In der Regel werden es aber wahrscheinlich bei vielen trotzdem zehn Jahre sein, es können auch mehr sein. Aber es hängt eben damit zusammen, dass jemand, der sich gut integriert, der vielleicht dann nach fünf oder sechs Jahren eine Dauerbewilligung, eine C-Bewilligung, erhält, weil er sehr gut Deutsch spricht, sich sehr gut eingepasst hat, hier alles kennt, bereits nach acht Jahren ein Gesuch stellen kann, was dann dazu führt, dass er etwa nach zehn Jahren tatsächlich eingebürgert werden könnte. Auf der anderen Seite wird jemand, der sich eben nicht an die Spielregeln hält, deutlich länger brauchen.
In diesem Sinne bitten wir Sie, hier dem Bundesrat und den Minderheiten IV (Schenker Silvia) und V (Glättli) zu folgen und eine Frist von acht Jahren festzulegen.
Der nächste, sehr umstrittene Punkt ist der sogenannte Jugendartikel. Dort bitte ich Sie ebenfalls, dem Bundesrat, der zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr die Jahre doppelt rechnen will, zu folgen und damit der Minderheit Tschümperlin.
Es ist unschön, wenn wir heute eine Verschärfung beschliessen, denn dieser Passus ist heute gelebte und geltende Praxis. Dieser Passus führt in den meisten Fällen gerade nicht zu Problemen. Ganz im Gegenteil, zum grossen Teil werden die Leute in diesem Zeitraum auch rascher integriert, weil sie hier zur Schule gehen, weil sie hier leben, weil sie hier auch bleiben möchten. In diesem Sinne ist es auch ein Entgegenkommen gegenüber Jugendlichen, dass man ihnen diese Möglichkeit gibt, dass diese Zeit also doppelt angerechnet wird. Es gibt jedoch Einzelfälle, die immer unschön sind, bei denen man sagen würde, gerade bei dieser Person sei die doppelte Anrechnung unschön. Ich halte aber fest, dass es auch bei dieser doppelten Anrechnung immer noch mindestens sechs Jahre sein müssen. Es ist ja nicht so, dass jemand nach zwei, drei oder vier Jahren bereits eingebürgert werden kann. Es gilt zudem die Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung. Dieser moderate Antrag bedeutet nichts anderes, als die bestehende Praxis beizubehalten.
Ich bitte Sie, der Minderheit Tschümperlin und dem Bundesrat zu folgen.
Ich äussere mich noch zu Artikel 10, zur Aufenthaltsdauer bei eingetragener Partnerschaft. Dazu wird eine sehr intensive Diskussion geführt, denn die Minderheit Schenker Silvia will hierin eine Gleichbehandlung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe. Selbstverständlich ist für die Grünliberalen, dass wir diese Gleichbehandlung eigentlich haben wollen und dass eine solche auch in diesem Gesetz eingeführt und umgesetzt werden soll. Wir haben in der Kommission die Thematik intensiv diskutiert, und die Bundesrätin hat uns als SP-Bundesrätin und Vorsteherin des EJPD klargemacht, dass wir hier ein verfassungsrechtliches Problem haben und dass die verfassungsrechtliche Grundlage wahrscheinlich fehlt, das zu legiferieren. Wenn wir hier eine Gesetzgebung machen, folgen wir einfach dem, was wir gerne hätten. Faktisch ist es so, dass der Bundesrat versucht hat, das zu umgehen, indem er in Artikel 10 zwar die ordentliche Einbürgerung postuliert, um verfassungskonform zu sein, aber die Fristen so festlegt, dass sie gleich sind wie diejenigen für eine Ehegemeinschaft. Eine Streichung dieses Artikels könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Bundesgericht für jemanden, der auf diese Weise eingebürgert wird und bei dem das dann angefochten wird, die Verfassungsgrundlage verneint, sodass diese Person dann nicht eingebürgert wird bzw. auf das ordentliche Recht verwiesen wird. Das wäre dann ein Rohrkrepierer.
In diesem Sinne sind wir der Meinung, wir sollten dem Bundesrat und der Mehrheit folgen, verbunden jedoch mit der klaren Absicht, die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren, unabhängig vom Zivilstand, anzustreben. Aber erst muss dazu die Verfassungsgrundlage stimmen, und diese fehlt heute noch.