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Naef Martin · Nationalrat · 2013-03-13

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Wir erleben bei diesem Geschäft etwas ein Déjà-vu; es ist wie beim Asylgesetz, vor allem auch in diesem Block. Eine notwendige Gesetzesrevision mit einer guten Stossrichtung wurde in der Kommission wieder zu einer Tombola, die den Sinn und Zweck des Gesetzes und die Einbürgerung als solche auf dem Gabentisch hat. Es ging eigentlich um eine Vereinheitlichung, um ein chancengerechtes und ein diskriminierungsfreies Einbürgerungsverfahren. Es ging um mehr Rechtssicherheit, um mehr Berechenbarkeit und um faire Chancen.

Die SP hat sich schon in der Vernehmlassung und auch bei Revisionen in den Kantonen gegen die Einschränkung der Einbürgerungsmöglichkeit auf Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gewehrt. Auf den ersten Blick tönt es zwar irgendwie klar, dass die C-Bewilligung der letzte Schritt vor der Staatsbürgerschaft sein müsste; es entspricht aber nicht der Realität. Gemäss Zahlen der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen erfüllten 2010 rund 50 000 Personen ohne C-Bewilligung die Einbürgerungskriterien. Es sind Menschen, die nichts für ihren Status können, weil sie etwa als Kinder aus Kriegsgebieten zusammen mit ihren Eltern eingereist sind und in der Folge vorläufig aufgenommen wurden. Während die Aufenthaltsdauer eine Integrationsvermutung darstellt, sagt die C-Bewilligung nichts über den Integrationsgrad und selbstverständlich auch nichts über die Erfüllung der anderen Einbürgerungskriterien aus. Sie ist somit ein unsachliches und damit willkürliches Kriterium, welches einseitig Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, namentlich aber viele Jugendliche benachteiligt.

Nun war die Kommissionsmehrheit leider bei der Benachteiligung von Jugendlichen konsequent. So soll die verkürzte Wohnsitzfrist für junge Erwachsene und Jugendliche gestrichen werden, für eine Gruppe also, die ihre Heimat und damit auch ihre Perspektiven in unserem Land hat. Und wieder gilt: Wir sprechen hier nicht über Vorstrafen oder den Leumund, wir sprechen nur von einer Integrationsvermutung für Menschen, die in unserem Land ihre sozialen Beziehungen haben und hier die Schulen besucht haben. Das müsste eigentlich für eine Vermutung allemal reichen, sonst machen Sie damit eine - hoffentlich ungewollte - Aussage über die Integrationskraft unserer Schulen.

Dass die Kommissionsmehrheit ihrer Haltung kaum sachliche Überlegungen zugrunde legt, zeigt sich auch bei der Weigerung, Partnerinnen oder Partner in eingetragenen Partnerschaften mit heterosexuellen Ehegatten gleichzustellen. So soll im Gegensatz zu Ehegatten nicht von einer erleichterten Einbürgerung profitieren können, wer in einer eingetragenen Partnerschaft ist. Zur Begründung dieser Ungleichbehandlung, wir haben es von Frau Schenker gehört, stützt sich die Mehrheit auf Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung ab, wo der Bund die Kompetenz zur Regelung des Erwerbs des Bürgerrechts unter anderem bei Heirat erhält - als ob diese Bestimmung nicht schon vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft bestanden hätte und als ob in der Bundesverfassung nicht auch ein Diskriminierungsverbot auch aufgrund der Lebensform bestünde! Es ist nicht nur eine Bestimmung, sondern ein Verfassungsprinzip. Die Ungleichbehandlung ist in diesem Bereich willkürlich und entspricht auch nicht dem Volksentscheid zum Partnerschaftsgesetz, mit dem das Volk klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es gleichgeschlechtliche Beziehungen als ebenso wertvoll betrachtet wie Ehen zwischen Mann und Frau.

Bei einer Bürgerrechtsvorlage kann es nicht um Ausgrenzung, Bestrafung und Diskriminierung gehen; es geht um Rechtssicherheit, Voraussehbarkeit, und es geht um die politische und soziale Teilhabe hier integrierter Menschen. Ich bitte Sie dementsprechend, unsere Minderheitsanträge in diesem für die Qualität dieser Vorlage sehr entscheidenden Zusammenhang zu unterstützen.