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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-03-13

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Die Verfahren für eine Einbürgerung sind derzeit in den Kantonen sehr unterschiedlich ausgestaltet, auf der Basis des geltenden Bürgerrechtsgesetzes aus dem Jahre 1952. Wenn eine ausländische Person den Wohnsitzkanton wechselt, kann das heute zur Folge haben, dass sie, obwohl sie ihren Wohnsitz seit vielen Jahren in der Schweiz hat, allein wegen des Umzugs wieder Jahre warten muss, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen kann.

Dieses Problem wird mit dem Entwurf behoben. Bei der Integrationsprüfung legt der Gesetzentwurf für alle Kantone einen einheitlichen Verfahrensablauf fest. Weiter werden klare Integrationskriterien festgelegt. Zur Prüfung der Erfüllung dieser Kriterien stützen sich die Einbürgerungsbehörden zum Beispiel auf den Strafregisterauszug. Sie können die Gesuchstellenden einem Staatskunde- oder Sprachtest unterziehen, und sie können auch ein schriftliches Bekenntnis zur Bundesverfassung verlangen. Weiter soll um eine Einbürgerung künftig nur ersuchen können, wer bereits eine Niederlassungsbewilligung besitzt, das heisst den Ausweis C. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die heutige bundesrechtliche Wohnsitzpflicht von zwölf auf acht Jahre zu senken.

Bei einer ersten Abstimmung in der Kommission wurde mit 14 zu 9 Stimmen Nichteintreten beschlossen. Die Vertreter der SP, der Grünen und der SVP stimmten gegen Eintreten. In einer erneuten Diskussionsrunde gaben die Letzteren nach, sodass nun doch eine materielle Bearbeitung des Geschäfts vorgenommen werden kann. Das Eintreten erfolgte in dieser zweiten Runde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Folgende Entscheide sind aufgrund der Kommissionsberatungen für uns wichtig und werden wohl ausschlaggebend sein für das Gelingen der Gesetzesrevision:

Bei Artikel 9 Absatz 1 Litera b soll neben der Niederlassungsbewilligung C gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit eine Aufenthaltsdauer von zehn Jahren vorliegen, wovon drei auf die letzten fünf Jahre entfallen müssen. Der Bundesrat will von heute zwölf auf acht Jahre hinuntergehen. Eine Minderheit beantragt die bisherige Frist von zwölf Jahren.

Bei Artikel 9 Absatz 2 wird gemäss dem Antrag der Mehrheit der Kommission die heute geltende doppelte Anrechnung der Aufenthaltsdauer zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr gestrichen. Bei vielen Jugendlichen zeigen sich in diesem Alter nicht Integrationsfortschritte, sondern aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds erhebliche Konflikte mit unseren gesellschaftspolitischen Vorstellungen.

Artikel 12 enthält die Integrationskriterien: die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache gut zu verständigen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sowie die Förderung und Unterstützung der Integration des Partners oder der Partnerin.

In Artikel 18 Absatz 1, der Harmonisierung der kantonalen Mindestaufenthaltsdauer, will die Mehrheit eine solche von drei bis fünf Jahren vorsehen. Der Bundesrat hat eine minimale Aufenthaltsdauer von höchstens drei Jahren beantragt, eine Minderheit will eine solche von fünf Jahren.

Bei Artikel 20 Absatz 1, bei der erleichterten Einbürgerung, will die Mehrheit, dass die Integrationskriterien erfüllt sind; der Bundesrat will sie lediglich prüfen lassen.

Schliesslich will der Bundesrat in Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b die Dauer der vorläufigen Aufnahme an die Aufenthaltsdauer anrechnen lassen. Eine knappe Mehrheit der Kommission hat das gestrichen, weil die vorläufige Aufnahme, wie es der Name sagt, ein provisorischer Status ist und nicht der Integration dienen soll. Bei sehr lange dauernder vorläufiger Aufnahme ist allerdings eine Integration nicht zu vermeiden bzw. erwünscht. Zurzeit diskutiert eine Subkommission der SPK über eine Neudefinition dieses Status.

Die Kommission verabschiedete den Gesetzentwurf schliesslich mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Gleichzeitig behandelte sie die Petition 11-34, eine Petition der Jugendsession 2011. In dieser Jugendsession wurde ein in dem Sinne präziseres Bürgerrechtsgesetz verlangt, als präzis umschriebene Integrationskriterien ins Gesetz aufgenommen werden sollen. Im Laufe der Beratungen hat sich die Kommission mit dieser Petition befasst. Sie hat einige Forderungen aufgenommen, einige hat sie abgelehnt. Die Petition kann in diesem Sinne als behandelt, zur Kenntnis genommen und teilweise befolgt gelten.

Schliesslich hat die Kommission noch die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion 06.485, "Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung", behandelt. Indem sie das Anliegen der parlamentarischen Initiative im Rahmen der Behandlung dieses Gesetzes beraten und die Forderung ebenso wie der Bundesrat übernommen hat, ist die Initiative erfüllt; sie kann deshalb abgeschrieben werden.

Mit diesen zusätzlichen Bemerkungen zu zwei weiteren traktandierten Geschäften bitte ich Sie namens Ihrer SPK, auf das Geschäft einzutreten.