Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-13
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Im Jahr 2010 lebten in der Schweiz 1,7 Millionen ausländische Staatsangehörige, das sind 22,4 Prozent der Bevölkerung. Die Mehrheit dieser Menschen - ich betone: Menschen - ist mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut; 350 000 sind hier geboren, also jede fünfte Person. Doppelt so viele, rund 764 000 Personen, würden eigentlich die geltenden Bedingungen für die [PAGE 231] Gesuchstellung für eine Einbürgerung erfüllen. Sie entschieden sich aber nicht dazu.
Die Schweiz ist eine Willensnation, und sie hat eine lange Tradition: Sie bindet die Menschen, die mit uns leben und arbeiten, in die Gesellschaft ein. Unser demokratisches Staatssystem legitimiert sich über die breite Abstützung der Entscheide in der Bevölkerung. Die Einbürgerung ist ein Weg, über den politische Mitbestimmungsrechte verliehen werden. Die Aufnahmegesellschaft hat ein grosses Interesse daran, Ausländerinnen und Ausländer als aktive Bürgerinnen und Bürger zu betrachten. Die vielfältigen Aufgaben, die in unserer Gesellschaft anfallen, können nur mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern bewältigt werden. Jede Gemeinde oder jeder Bezirk, jeder Kanton und auch der Bund brauchen auf allen Ebenen der Politik aktive Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Die letzte Teilrevision der Bürgerrechtsgesetzgebung fand 1992 statt. 1994 und 2004 gab es Revisionsbestrebungen mit dem Ziel, Vereinfachungen für Jugendliche einzuführen. Diese Bestrebungen scheiterten an der Urne - leider. In den letzten Jahren gab es aber trotzdem Bewegung bei den Einbürgerungsverfahren. Die Praxis in den Kantonen und Gemeinden hat sich darum verändert. Seit dem richtungsweisenden Bundesgerichtsentscheid vom Juli 2003 darf nicht mehr an der Urne über Einbürgerungen entschieden werden. Seither müssen ablehnende Entscheide begründet sein. Die Gebühren dürfen seit Januar 2006 nur noch den administrativen Aufwand decken. Die Einbürgerungs-Initiative der SVP vom Juni 2008, die den Gemeinden mehr Autonomie bei den Einbürgerungen geben wollte, wurde vom Volk wuchtig, mit 64 Prozent der Stimmen, abgelehnt. Seit Januar 2009 haben die Kantone Gerichtsbehörden einzusetzen, welche Beschwerden entgegennehmen. Am 12. Juni 2012 schliesslich hat das Bundesgericht seine Überprüfungspraxis erweitert. Neu kann es nicht nur dann einschreiten, wenn die Ablehnung einer Einbürgerung diskriminierend oder unzureichend begründet ist, sondern auch dann, wenn Gesuchstellenden die Integration in unhaltbarer Weise abgesprochen wird.
Fazit aus diesen Bewegungen: Die Einbürgerungspraxis hat sich in den letzten Jahren versachlicht. Bis auf ganz wenige Gemeinden werden die Gesuche von einer politisch zusammengesetzten Bürgerrechtskommission geprüft. Die Einbürgerung ist zu einem eigentlichen Verwaltungsakt geworden. Dadurch hat sich die Zahl der Einbürgerungen in den vergangenen zwanzig Jahren gesteigert, von rund 10 000 auf rund 40 000 pro Jahr. Seit 2007 haben wir aber eine Trendwende. Die jährliche Zahl der Einbürgerungen sinkt seither.
Zu unserer Arbeit in der Kommission: Es ist uns leider bei den Beratungen in der Staatspolitischen Kommission nicht gelungen, die Bürgerrechtsvorlage den Entwicklungen anzupassen. Die Vorlage ist vielmehr von verschiedenen Personen dazu missbraucht worden, sich als Hardliner in der ausländerrechtlichen Diskussion zu profilieren. Der Entwurf des Bundesrates hätte für viele Einbürgerungswillige der zweiten und dritten Generation aus den klassischen Zuwanderungsländern Erleichterungen durch Verkürzungen der heute im europäischen Vergleich exorbitant langen Fristen bringen sollen, welche mit den heutigen Anforderungen an die berufliche Mobilität nicht mehr vereinbar sind. Stattdessen wurden diese Vorteile fast gänzlich neutralisiert, und die Vorlage wurde mit verschiedenen unnützen Verschärfungen ins Gegenteil verkehrt.
Die SP-Fraktion lehnt den Entwurf in der von der Mehrheit der Kommission beantragten Form klar ab. Die Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Schenker Silvia auf Nichteintreten. Wir werden in der Debatte zahlreiche Minderheitsanträge stellen.
Wichtig sind für unsere Fraktion insbesondere folgende Punkte:
1. Die Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung soll bei maximal acht Jahren liegen. Jeder legale Aufenthalt in der Schweiz soll dabei wie bisher angerechnet werden.
2. Die Streichung der doppelten Anrechenbarkeit der zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr in der Schweiz verbrachten Lebensjahre ist nicht zu gewähren. Integrationspolitisch wird sonst ein ganz falsches Signal ausgesendet.
3. Die Streichung der C-Bewilligung als formelles Erfordernis bei der Gesuchseinreichung oder zumindest eine Ausnahme für die unter 25-Jährigen ist anzunehmen.