Müller Philipp · Nationalrat · 2013-03-13
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Die heutige Situation im Bereich der Einbürgerungen ist unbefriedigend. Wir haben es mit sehr unterschiedlichen Kriterien zu tun, da auf eidgenössischer Ebene im Bürgerrechtsgesetz des Bundes keine konkreten Vorgaben materieller Art gemacht werden, was denn überhaupt die Integration, was die Anforderungen betrifft. Wir müssen diesen Unterschied, diese Disharmonisierung quer durchs Land, quer durch die Kantone, beenden, das auch als Zeichen der Fairness gegenüber einbürgerungswilligen Personen.
Die Situation, ich erlebe das in meiner Heimatgemeinde, ist sehr unterschiedlich. In einer Gemeinde werden bei den Tests Zeitungen vorgelesen, und man muss sie interpretieren können. Man muss der deutschen, französischen oder italienischen Sprache mächtig sein, und zwar so gut, dass man diese Hürde jeweils kaum schafft. Dann gibt es die Nachbargemeinde, die überhaupt nichts macht, die bei Einbürgerungen kaum Kriterien und keine materiellen Anforderungen aufstellt; da werden Leute sprichwörtlich durchgewinkt. Das ist nicht fair, das ist nicht korrekt, das ist nicht im Sinne der Schweiz, und das ist nicht im Sinne der einbürgerungswilligen Menschen.
Daher haben wir in der Kommission diese Vorlage ausgearbeitet. Es ist eine Vorlage, die die Fairness verbessert, die aber auch klare Bedingungen stellt, klare Anforderungen an die einbürgerungswilligen Personen formuliert, die damit wissen, welche Hürden sie zu nehmen haben. Auch für die Behörden, für die Gemeinden, die solche Einbürgerungen vornehmen müssen, entsteht mit dieser Vorlage Rechtssicherheit. Darum geht es ja im Wesentlichen: um Rechtssicherheit; es geht darum, dass die Leute wissen, woran sie sind. Das ist heute ganz klar nicht der Fall.
Ich möchte auch betonen: Es geht hier nicht einfach darum, die Einbürgerungszahlen zu senken, das ist nicht das Ziel der Reform. Die Einbürgerungszahlen sind unter dem geltenden Recht ohnehin gesunken, von 43 500 im Jahre 2009 auf mittlerweile noch 36 000 oder 35 000. Das hat aber nichts mit dem Gesetz zu tun, das hat damit zu tun, dass einfach weniger Einbürgerungsgesuche hereinkommen.
Ich bitte Sie, die Extremforderungen, die Sie gehört haben, abzulehnen und diesen eine Absage zu erteilen. Wenn wir hier eine Verbesserung im besagten Sinne, wie ich es vorhin beschrieben habe, erreichen wollen, eine Harmonisierung vor allem, Rechtssicherheit, eine konkrete Forderung im Bereich der Integration - was gehört dazu, was alles muss jemand erfüllen, um den Schweizer Pass zu erhalten? -, dann ist das mit dieser Vorlage erfüllt. Genau diese Kriterien geben eben die besagte Rechtssicherheit für Behörden und einbürgerungswillige Menschen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren einiges passiert ist, leider eben nicht ausgelöst durch legislatorische Massnahmen. Das Parlament hat ja dieses Gesetz in der letzten Legislatur bereits einmal zurückgewiesen, weil die Parteien mit ihren Maximalinteressen keinen gemeinsamen Nenner finden konnten. Nun haben wir die Chance, mit dieser Vorlage etwas zu verbessern, etwas in positivem Sinne zu ändern. Ergreifen Sie bitte diese Chance, nutzen Sie sie, denn auch die Gemeindebehörden sind froh, wenn sie genau wissen, was sie zu tun haben, auf welche Art und Weise sie jemanden einzubürgern haben oder eben nicht.
Es geht hier nicht einfach um eine Verschärfungsvorlage, wie es auch nicht einfach um eine Verweichlichungsvorlage geht. Es ist ein hart errungener Kompromiss - während Jahren errungen, muss ich sagen, wenn ich an die Rückweisungsdiskussionen in der letzten Legislatur denke -, es ist ein Kompromiss, der sich aber mit konkreten Kriterien begründen lässt. Dieser Kompromiss ist eben nicht ein Kompromiss im negativen Sinne, sondern das Ergebnis einer intensiven Diskussion in der Kommission unter Würdigung verschiedener Aspekte.
Wir haben beispielsweise heute die Frist von zwölf Jahren Wohnsitz in der gesamten Schweiz, zwölf Jahre ist die Wohnsitzdauer. Wir verkürzen diese jetzt auf zehn Jahre. Der Bundesrat hat die Vorlage mit einer Frist von acht Jahren in die Kommission gebracht, wir haben uns auf zehn Jahre geeinigt, weil eben diese zehn Jahre mit konkreten Integrationskriterien verknüpft worden sind, die wir gegenüber der bundesrätlichen Vorlage noch präzisiert - Sie können auch sagen: verschärft - haben, aber dies im Sinne der Rechtssicherheit, im Sinne einer verbesserten Transparenz für alle Betroffenen, seien es Behörden, seien es einbürgerungswillige Personen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Die FDP-Liberale Fraktion wird im Grossen und Ganzen die Mehrheitslinie vertreten, und ich hoffe, Sie tun es auch. Ergreifen Sie diese Chance! Die Alternative wären Zustände, wie wir sie heute haben, mit je nach Gemeinde extrem unterschiedlichen Anforderungen, und das ist kein Zustand. Wenn wir diese Chance heute nicht packen, dann werden wir noch viele Jahre lang Ungerechtigkeiten haben, die nicht im Sinne des Parlamentes und nicht im Sinne der Betroffenen sein können.