Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2013-03-13
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13
Wortprotokoll
Ja, Frau Bundesrätin, ich muss bei diesem Block nochmals im Gesetzestext einen Schritt nach vorne machen zum Erwerb von Gesetzes wegen. Konkret geht es um Artikel 1 Absatz 2, sprich um das Kindesverhältnis zum Vater; noch konkreter geht es um den Fall aus dem Kanton Solothurn, der in den letzten Tagen von den Medien aufgegriffen worden ist. Es geht um einen Türken, der aufgrund der Ehe mit einer Schweizerin eingebürgert wurde, aber zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein Doppelleben führte, eine Frau und auch schon ein Kind in der Türkei hatte, dann nach der Einbürgerung in die Türkei übersiedelte und dort nochmals zwei Kinder hatte. Diese zwei Kinder wurden später erleichtert eingebürgert, obwohl sie nie in der Schweiz gelebt hatten, der Vater nachweislich rechtsmissbräuchlich gehandelt hatte und der Kanton Solothurn Einwände hatte. Begründet wurde die erleichterte Einbürgerung damit, dass nach dem heutigen Artikel 58c einfach das Kindesverhältnis gegeben sein müsse.
Wir planen heute, das umzuschreiben in Artikel 51 und zu konkretisieren, wonach auch ein Verhältnis zur Schweiz da sein müsse. Können Sie mir bestätigen, dass mit dieser geplanten Änderung ein solcher Fall dann nicht mehr möglich wäre?