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Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2013-03-13

Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

In der Kommission bestand grundsätzlich keine Differenz darin, dass eines der Integrationskriterien die Teilnahme am Wirtschaftsleben sein muss. Gemäss der Formulierung von Bundesrat und Minderheit soll dabei aber auch der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben berücksichtigt werden dürfen, währenddem die Mehrheit explizit die Teilnahme am Wirtschaftsleben verlangt.

Worin liegt da eigentlich der Unterschied? Regelfall - da sind wir uns einig - muss die Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw. der Erwerb von Bildung sein. Nach Meinung der Minderheit muss die Formulierung aber so flexibel ausgestaltet sein, dass Fälle, in denen der Wille zur Teilnahme zwar vorhanden ist, die Möglichkeit dazu aber fehlt, mit erfasst werden; solche Fälle müssen mitberücksichtigt werden können.

Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen: Widmet sich eine Mutter der Kindererziehung, dann nimmt sie nicht am Wirtschaftsleben teil und erfüllt damit eines der Integrationskriterien nicht. Ist das gerecht? Ich weiss, die Mehrheit in der Kommission hat argumentiert, dieses Beispiel sei falsch. Schön, wenn die Mehrheit das so sieht. Dumm ist nur, dass diese Interpretation im Gesetzestext nirgends festgehalten wird und auch ein entsprechender Interpretationsspielraum fehlt. Viel klüger wäre es eben, eine Formulierung zu wählen, bei der die Behörden im Einzelfall genügend Flexibilität hätten beim Entscheid, ob das Kriterium erfüllt ist oder nicht.

Weitere Beispiele: Wie verhält es sich mit dem krankheitsbedingt Arbeitslosen? Soll jemand nicht eingebürgert werden können, weil er wegen Krankheit unverschuldet nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen kann? Oder wie steht es mit den Working Poor? Darf man Leute mit Nichteinbürgerung bestrafen, obschon sie einer Vollbeschäftigung nachgehen, darf man sie nicht einbürgern, weil die Wirtschaft nicht bereit ist, ihnen einen existenzsichernden Lohn zu bezahlen?

Allein diese drei Beispiele zeigen eben klar, dass es richtig ist, dass der Bundesrat eine flexible Formulierung vorgeschlagen hat, um solche Härtefälle zu vermeiden.

Die Mehrheit will klar nur diejenigen Personen einbürgern, von denen sie glaubt, sicher zu sein, dass sie der Allgemeinheit finanziell dann nicht zur Last fallen. Diese Betrachtungsweise ist nach Meinung der Minderheit kurzsichtig und auch mit der humanitären Tradition dieses Landes nicht zu vereinbaren. Kurzsichtig ist es, weil bei der Abwägung der Integrationskriterien auf die momentane wirtschaftliche und persönliche Situation abgestellt wird. Mit der humanitären Tradition unseres Landes ist es nicht zu vereinbaren, weil hier Leute nicht eingebürgert werden sollen, die zwar alle anderen Kriterien erfüllen, den Willen zur Teilnahme am wirtschaftlichen Leben auch klar bekunden - ich betone das -, aber eben z. B. aus den erwähnten Gründen ihre Existenz, in der Regel auch nur auf befristete Zeit, nicht oder nur teilweise sichern können.

Es geht der Minderheit keinesfalls darum, Leute einzubürgern, die sich in der Frage der Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht an die allgemeinen Spielregeln unserer Gesellschaft halten. Es geht uns darum, im Einzelfall Härtefälle und humanitäre Ungerechtigkeiten zu verhindern.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Tschäppät und dem Bundesrat zuzustimmen.