Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2013-03-13
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-13
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zuerst einen kurzen Rückblick: An der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission Ihres Rates vom 29./30. Oktober des vergangenen Jahres wurde die Petition 12.2042 der Organisation "Recht ohne Grenzen", "Klare Regeln für Schweizer Konzerne weltweit", behandelt. Nach einer sehr engagierten Diskussion in der Kommission wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, diese Petition abzulehnen. Dies hat auch unser Rat am 14. Dezember des letzten Jahres beschlossen.
Heute behandeln wir nun ein Postulat zur gleichen Thematik, welches von der APK mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen wurde. Dieses Postulat ist wesentlich offener formuliert und lässt dem Bundesrat mehr Handlungsspielraum, als dies bei der eingangs erwähnten Petition der Fall gewesen wäre.
Seit der Einreichung des Kommissionspostulates hat sich auch der Bundesrat hierzu geäussert. Er beantragt Ihnen, das Postulat anzunehmen.
Welches ist der Inhalt des Postulats? Der Bundesrat wird mit diesem Kommissionspostulat gebeten, dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Mandat zur Erstellung eines rechtsvergleichenden Berichtes zu erteilen. In dieser Studie soll aufgezeigt werden, wie Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet werden können, bei sämtlichen Auslandsaktivitäten ihres Unternehmens eine vorgängige Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechte und Umwelt - gemäss der "Due-Diligence"-Definition von John Ruggie - durchzuführen. Ebenso soll in dieser Studie aufgezeigt werden, wie die öffentliche Rechenschaftsablage, das Reporting, über die zu diesem Zweck getroffenen Massnahmen [PAGE 280] geregelt werden könnte. Schlussendlich soll der Bundesrat auf der Basis dieser rechtsvergleichenden Studie für die Schweiz eine geeignete Lösung aufzeigen - dies koordiniert mit anderen Ländern und/oder Staatengemeinschaften. So weit der Postulatstext.
Weshalb aber dieses Postulat? Wie erwähnt, handelt es sich um einen Auftrag der Kommission, dieses derzeit topaktuelle Thema aufzugreifen - im Wissen um die immer bedeutender werdende wirtschaftliche Globalisierung und unter Berücksichtigung der damit einhergehenden, komplexer werdenden Fragestellungen. Dies geschieht vor allem auch im Wissen darum, dass heute immer mehr Unternehmen ihren Sitz in die Schweiz verlegen, darunter auch solche, die zum Teil in Risikogeschäften wie dem Rohstoffsektor tätig sind. Gerne betone ich an dieser Stelle, dass viele Firmen über eine umfassende Policy zum Thema soziale Unternehmensverantwortung verfügen, andere jedoch diesen Herausforderungen nicht gerecht werden. Der Bundesrat betont immer wieder, die Nichtbeachtung dieser Forderungen könne zu einem Reputationsrisiko für unser Land im Ausland werden. Er hat denn auch bei der Behandlung des Postulates betont, dass er der Integrität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der verantwortungsvollen Unternehmensführung der Schweizer Firmen, auch in Bezug auf die Menschenrechte, eine grosse Bedeutung zumesse.
Eine Mehrheit der Kommission möchte deshalb sicherstellen, dass Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen müssen. Die Einführung einer Sorgfaltspflicht für Verwaltungsräte bedeute nicht, dass Unternehmen Gefahr liefen, Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt zu sein. Im Gegenteil, so die Kommissionsmehrheit, die Einführung der vorgängigen Sorgfaltspflicht sei ein Instrument mit präventiver Wirkung.
Eine Minderheit stört sich gerade an der Tatsache, dass im Kommissionspostulat die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet werden können, diese Sorgfaltsprüfung durchführen zu müssen. Dies führe zu weit und sei für die Wettbewerbsfähigkeit des international tätigen Rohstoffhandels schädlich. Ausserdem führe eine solche Sorgfaltspflicht zu unnötigen administrativen Hürden.
Wie bereits erwähnt, ist der Bundesrat bereit, das Kommissionspostulat der APK-NR anzunehmen. Dafür danke ich Ihnen, Frau Bundesrätin.