Heim Bea · Nationalrat · 2013-03-13
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Nach der Bilanz von Herrn Glättli zu unserer gesetzgeberischen Tätigkeit - eine Bilanz, die ich teile - nun eine kurze Stellungnahme der SP-Fraktion zu den gestellten Anträgen:
Bei Artikel 35 zur Erhebung und Vorauszahlung von Gebühren lehnt die SP-Fraktion den Antrag der Minderheit Brand ab. Wie die Kantone die Gebühren festlegen, fällt in den Bereich des kantonalen Rechts. Der Bund hat die Autonomie der Kantone, was die Gebührenhöhe betrifft, zu respektieren.
Bei Artikel 36 Absatz 5 zur Nichtigerklärung von Einbürgerungen als Sanktion unterstützt die SP-Fraktion den Entwurf des Bundesrates, der vorsieht, dass nach der Nichtigerklärung einer Einbürgerung nach Ablauf von zwei Jahren ein neues Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann. Dies unterstützen wir aus folgenden Überlegungen:
1. Zahlenmässig fällt dieser Punkt eigentlich nicht ins Gewicht. 2012 wurden 64 Nichtigerklärungen ausgesprochen. Es handelt sich also um Einzelfälle und nicht um ein Massenphänomen. Das spricht für die Seriosität der Arbeit unserer Behörden, die die Einbürgerungsgesuche prüfen.
2. Grund für eine Nichtigerklärung ist das Erschleichen des Bürgerrechts durch Falschangaben oder durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen. Das soll sanktioniert werden, das ist klar. Man sanktioniert es auch: mit der Nichtigerklärung. Diese führt mit Blick auf den Aufenthalt zum Status quo ante und erstreckt sich sogar auf die ganze Familie. Wer nach einer solchen Sanktion wieder ein Gesuch um Einbürgerung stellt, auch wenn nur gerade zwei Jahre verflossen sind, kann sicher sein, dass sein Gesuch besonders kritisch geprüft wird. Das ist auch richtig so.
Die SP-Fraktion stimmt deshalb der Minderheit Glättli zu, das heisst dem Entwurf des Bundesrates.
Bei Artikel 42 geht es um den Entzug des Bürgerrechts, wenn das Verhalten einer Doppelbürgerin oder eines Doppelbürgers den Interessen und dem Ansehen der Schweiz zuwiderläuft. Hier lehnt unsere Fraktion den Minderheitsantrag Perrin ab. Dieser verlangt den Entzug des Bürgerrechts, wenn eine Doppelbürgerin oder ein Doppelbürger innerhalb von acht Jahren nach erfolgter Einbürgerung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Damit würden eigentlich zweierlei Recht und zwei Arten von Schweizerinnen und Schweizern geschaffen: Es gäbe einerseits ein Bürgerrecht auf Probe für jene, die aufgrund eines Gesuches eingebürgert wurden, während die 700 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die meistens Doppelbürgerinnen und Doppelbürger sind, trotz gleichen Delikten ihr Bürgerrecht dann behalten könnten. Eine solche Bestimmung wäre mit dem [PAGE 273] Rechtsgleichheitsgebot unserer Verfassung nicht vereinbar. Zudem, wer tatsächlich ungute Absichten hat, könnte sich dieser Sanktion ja einfach so entziehen, indem er oder sie auf das zweite, auf das ausländische Bürgerrecht verzichtet.
Wir lehnen Sanktionen in Form undifferenzierter Automatismen generell ab, weil sie dem juristischen Grundsatz der Einzelfallbeurteilung widersprechen.