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Fehr Hans · Nationalrat · 2013-03-13

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Frage der Einbürgerungsgebühren, also zu Artikel 35, und nachher zur Frage, was nach einer Nichtigerklärung einer Einbürgerung passiert, also zu Artikel 36.

Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass die Gebühren kostendeckend festzulegen sind. Ich habe kürzlich Kontakt mit längst eingebürgerten Italienern gehabt, auch mit Leuten aus Ungarn usw. Sie haben mir gesagt, dass sie seinerzeit Zehntausende - mindestens aber Tausende - von Franken für eine Einbürgerung bezahlen mussten. Heute ist das praktisch gratis. Wir gehen auf den Verwaltungsaufwand zurück und müssen mindestens sicherstellen, dass die Gebühren kostendeckend sind. Der Schweizer Pass, unser Bürgerrecht, ist weltweit etwas Einzigartiges,verbunden mit unglaublich vielen Volksrechten, Bürgerrechten, Freiheitsrechten. Sie können lange suchen, wo Sie das noch finden. Das soll auch etwas kosten.

Zur Nichtigerklärung einer Einbürgerung: Ich bitte Sie, bei Absatz 5 von Artikel 36 der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Glättli abzulehnen. Wenn jemand jahrelang ein Bürgerrecht hat, das auf Lügen und Unwahrheiten beruht, und das Kartenhaus nachher zusammenfällt, ist es doch ein absoluter Witz, nach zwei Jahren zu sagen: Jetzt kannst du wieder ein Gesuch stellen. Damit wird quasi der Mantel der Barmherzigkeit über einem Lügengebäude ausgebreitet. Das geht nicht; das wird unserem Bürgerrecht nicht gerecht. Darum bitte ich Sie, bei Artikel 36 Absatz 5 den Antrag der Minderheit Glättli auf jeden Fall abzulehnen und den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.