Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-03-13
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-03-13
Wortprotokoll
Herr Fluri, ich habe eine Frage zu diesem zuletzt erwähnten Artikel 18 mit der Mindestaufenthaltsdauer im Kanton von drei bis fünf Jahren. Dazu ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitskollegin von mir, 26 Jahre alt, ist Ausländerin. Seit sie fünf Jahre alt ist, ist sie in der Schweiz; das sind jetzt 21 Jahre. Sie erfüllt also die Kriterien. Bis vor zwei oder drei Jahren hat sie im Kanton Schaffhausen gelebt. Sie ist kurz weggezogen und jetzt vor zwei Monaten wieder in den Kanton Schaffhausen zurückgezogen. Wenn wir hier nun der Mehrheit folgen, dann bedeutet das, dass der Kanton Schaffhausen die jetzigen zwei Jahre auf drei Jahre anheben müsste. Das heisst, dass die Arbeitskollegin drei Jahre warten müsste, bis sie eingebürgert werden könnte, obwohl sie ja bestens integriert ist. Soll ich ihr jetzt sagen, sie sei schlecht integriert, oder wie soll ich ihr erklären, weshalb sie nun drei Jahre warten muss?