Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-03-13
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Kernelement dieses vierten Blockes ist die Frage, welche Zeit an die Aufenthaltsdauer angerechnet wird, wenn sich jemand einbürgern lassen will. Wir haben hier vier unterschiedliche Konzepte.
Der Bundesrat und mit ihm die Minderheit II (Amarelle) wollen bei Artikel 33, dass die Zeit der vorläufigen Aufnahme - Sie haben es wiederholt gehört - an die Aufenthaltsdauer angerechnet wird. Das heisst mit anderen Worten: Wenn jemand eine F-Bewilligung erhalten hat und diese Person irgendwann die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, sollen die Jahre mit der F-Bewilligung an die Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist hingegen der Meinung, diese Jahre sollten nicht angerechnet werden. Das heisst mit anderen Worten: Der Zähler für die Aufenthaltsdauer wird quasi auf null gestellt, wenn die betreffende Person eine Niederlassungsbewilligung erhält. Die dritte Variante - sie wurde als Brücke bezeichnet - schlägt Ihnen die Minderheit Maier Thomas vor: Sie beantragt, dass die Zeit der vorläufigen Aufnahme zur Hälfte angerechnet wird. Herr Glättli geht mit seiner Minderheit I noch weiter: Er will, dass jeder Aufenthalt in der Schweiz mitgezählt wird, der unter einem rechtmässigen Aufenthaltstitel stattgefunden hat, also konkret auch die Zeit eines Asylverfahrens.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit I (Glättli) oder aber mindestens dem Entwurf des Bundesrates respektive dem Antrag der Minderheit II (Amarelle) zuzustimmen.
Lassen Sie mich noch einmal in Erinnerung rufen, welche Bedingungen für die Einbürgerung erfüllt sein müssen: Einerseits braucht jemand - das haben wir heute so beschlossen - eine Niederlassungsbewilligung. Andererseits müssen die Kriterien gemäss Artikel 12 erfüllt sein. Das heisst mit anderen Worten: Die Person ist so, wie wir es definieren und wünschen, in der Schweiz respektive an ihrem Wohnort integriert. Nun geht es noch um die Frage, ob die betroffene Person trotzdem noch weitere acht oder zehn Jahre hier leben muss, um endlich alle Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier willkürlich zusätzliche Hürden aufgebaut werden.
Wenn sich die Mehrheit durchsetzt, heisst das für Personen, die vorläufig aufgenommen sind, dass sie noch sehr viel länger auf ihren Schweizer Pass warten müssen. Wir wissen, dass vor allem für junge Menschen auf der Suche nach einer Lehrstelle oder einer Stelle der Schweizer Pass sehr wichtig [PAGE 266] ist. Ihnen den Schweizer Pass noch viel länger vorzuenthalten, auch wenn sie sonst alle Anforderungen erfüllen, ist einfach nur zynisch. Bitte bedenken Sie: Wenn wir die administrativen Hürden zum Schweizer Bürgerrecht allzu hoch setzen, wenn wir einen zeitlich absehbaren Zugang zum Schweizer Bürgerrecht verunmöglichen, kann das kontraproduktive Folgen haben: Wenn die Integration keine Perspektive mehr bietet, warum soll ich mich dann auf den Weg machen? Wir müssen aufpassen, dass wir für die Integration keine demotivierenden Signale aussenden.
Wir sollten den Tatsachen ins Auge sehen: Ein grosser Teil der Menschen, die vorläufig aufgenommen werden, bleibt in der Schweiz. Diese Menschen bemühen sich hier um Arbeit, sie tun alles, um nicht aufzufallen. Sie haben heute hier die Hürde für die Einbürgerung dieser Personen sehr hoch gesetzt: Diese Personen müssen zuerst eine Niederlassungsbewilligung haben, das war bisher nicht der Fall. Es ist einfach ungerecht, wenn sie nun zusätzlich noch bestraft werden, indem die Zeit der vorläufigen Aufnahme oder des Asylverfahrens nicht angerechnet wird.
Vergessen Sie nicht: Für alle, die ein Einbürgerungsgesuch stellen, gilt das Gleiche. Sie müssen die Integrationskriterien erfüllen, sonst haben sie gar keine Chance, eingebürgert zu werden.