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Marti Werner · Nationalrat · 2001-09-24

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-24

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag schlage ich Ihnen ein eigenes Konzept vor, das dem Beschluss des Ständerates beziehungsweise dem Kommissionsantrag entgegensteht. Dieses Konzept beruht auf zwei Pfeilern: Auf der einen Seite soll ein Drittel des nun zur Diskussion stehenden Goldes von 1300 Tonnen auf die Stiftung übertragen werden, genau wie dies die Kommission unseres Rates vorschlägt. Die beiden restlichen Drittel sollen wie weitere allfällige Währungsreserven dem AHV-Fonds zukommen, wobei durch die Bundesgesetzgebung geregelt werden soll, ob diese in Form der Substanz oder ob lediglich deren Erträge dem AHV-Fonds zukommen sollen. Dabei - das ist mir ein Anliegen - möchte ich betonen, dass die Bundesgesetzgebung lediglich diese Einzelheiten zu regeln hat. Sie hat insbesondere nicht zu regeln, wie hoch die nicht mehr benötigten Währungsreserven sind. Gemäss der bisher geltenden Gesetzgebung zur Nationalbank, dem Nationalbankgesetz, ist dies die eigenständige Aufgabe der Nationalbank.

Mein Vorschlag hat eigentlich nur Gewinner. Die Fragestellung ist nicht mehr Solidarität gegen AHV, sondern die Lösung ist Solidarität und AHV. Es gibt einen formellen Verlierer, das sind die Kantone, und da mag es Sie erstaunen, dass ich Ihnen als Vertreter eines kleinen Kantons diesen Vorschlag mache. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Kantone an und für sich nichts verlieren, denn auch in ihrem Kantonsgebiet leben AHV-Bezüger. Eine indirekte Wirkung hat das somit auch auf die Kantone.

Im Weiteren muss man sich fragen, ob die Kantone überhaupt einen Anspruch auf diese nun frei werdenden Währungsreserven haben. Die Kantone und der Bund sind unbestrittenermassen die Eigner der Nationalbank. Die heute nicht mehr benötigten Währungsreserven sind aber nicht Vermögenswerte, die sie als Eigner, als Aktionäre geschaffen haben, sondern sie sind - da schliesse ich mich der Begründung von Herrn Blocher an - eine Folge des Monopols, das die Nationalbank hat, mithin eine Monopolrente, die heute vom Eigner abgeschöpft wird.

Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass eine Monopolrente immer denen zuzukommen hat, die diese Monopolrente geschaffen haben. Beispielsweise haben bei einer Gebäudeversicherungsanstalt die überhöhten Reserven nicht in die Staatskasse zu fliessen, sondern diese sollen über reduzierte Prämien wieder denjenigen zugute kommen, die diese bezahlt haben. Genau gleich ist dies beim Gold der Nationalbank. Sie hat somit wieder denjenigen - dem Volk -, die diese überhöhten Reserven geäufnet haben, zuzukommen.

Damit kann man sagen, dass die Kantone eigentlich keine Verlierer sind, weil sie in dieser Optik eben gerade keinen Anspruch auf diese Währungsreserven haben, so wenig wie der Bund als Eigner Anspruch auf diese nun flüssig gemachten Währungsreserven erheben könnte.

Ich habe ausgeführt, dass mein Konzept eigentlich nur Gewinner hat. Es gibt vielleicht noch einen kleinen Verlierer, das ist die politische Auseinandersetzung. Bei der Annahme meines Antrages wird es nicht zu einem Showdown im Rahmen der Abstimmung zwischen Stiftung auf der einen Seite und AHV auf der anderen Seite kommen, denn wir haben ein gemeinsames Konzept. Es heisst: Sicherung, Stärkung der AHV und Solidarität.

Jene, denen die AHV und die Solidarität ein Anliegen sind, ersuche ich, meinem Antrag zuzustimmen und dieses Konzept gutzuheissen.

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