de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion lehnt Werbeverbote generell ab, schlicht und einfach deshalb, weil sie sich als unzweckmässig, kaum durchsetzbar und generell als untauglich erwiesen haben. Dazu kommt, dass wir beim Minderheitsantrag van Singer schon analoge Bestimmungen in anderen Gesetzen haben, z. B. im Alkoholgesetz. Auch hier gilt, was ich schon heute Vormittag gesagt habe: Doppelt gemoppelt ist nicht besser, es nützt auch entsprechend nichts.
Wie schwierig Werbeverbote sein können, werden Sie auch im Zusammenhang mit Absatz 2bis sehen, den die Kommission neu beantragt. Dort heisst es, dass die Werbung für Lebensmittel an Kinder eingeschränkt werden kann. Es ist mir schon beim Lesen unklar, was Kinderlebensmittel sind oder was Werbung ist, die sich generell an Kinder wendet. Es ist mir ebenso unklar, auf welchen Kanälen diese Werbung [PAGE 414] eingeschränkt werden soll - nur im Schweizer Fernsehen oder auch auf den ausländischen Kanälen? Es ist mir weiter unklar, wie ein Produkt aus der Werbung oder aus den Verkaufsständen entfernt werden soll, sodass es sich nicht nur an Kinder richtet.
Es heisst im Antrag, dass man sich auf spezifische Kriterien auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen abstützen soll. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Gummibärchen den Ernährungsempfehlungen entsprechen - aber Sie werden mit einem Werbeverbot nicht bewirken können, dass der Konsum von Gummibärchen durch Kinder nachhaltig zurückgehen wird.
Dies zum Thema Werbeverbot.
Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit van Singer abzulehnen.