Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2001-09-24
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-24
Wortprotokoll
Ich bin von der Notwendigkeit eines Gegenvorschlages überzeugt. Lieber hätte ich darin allerdings auch einen Beitrag zum Schuldenabbau gesehen. Einem solchen scheint aber in der gegenwärtigen Situation kaum viel Erfolg beschert zu sein.
In Artikel 197 Ziffer 1 Absatz 2 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung will man beim Gegenvorschlag dessen Wirkung zeitlich begrenzen, um späteren Generationen eigene Entscheide zu ermöglichen. Dies ist zweifellos eine grundsätzlich gute Haltung. Ich glaube aber, dass die Frist für eine allfällige Neuorientierung mit 30 Jahren gar zu hoch bemessen ist, und beantrage Ihnen deshalb, diese auf 20 Jahre zu reduzieren.
Niemand ist heute in der Lage, irgendwelche zuverlässigen Prognosen über unsere materielle Zukunft zu machen, weder über die Solidaritätsbedürfnisse noch über die Lage der Kantone; weder bezüglich der Schulden des Bundes noch über die AHV. Wenn wir also einer späteren Generation einen neuen Entscheidungsspielraum offen lassen wollen, sollte dies auch innerhalb einer realistischen Zeitspanne erfolgen. Eine zu lange Frist, wie sie für mein Empfinden jetzt vorgesehen ist, stellt ja auch einen vorweggenommenen Entscheid dar, und zwar einen Entscheid zur Handlungsunfähigkeit. Es kommt hinzu, dass sich niemand von uns in [PAGE 1125] abgegrenzten Generationen von 30 Jahren bewegt, dass wir nicht nur in Generationsperioden zu entscheiden haben. Dieses Mass von 30 Jahren ist somit eher willkürlich, für mich aber zu lang.
Im Sinne eines ausgewogenen Gegenvorschlages beantrage ich Ihnen deshalb, die Dauer auf 20 Jahre zu verkürzen. Eine Verlängerung ist dannzumal schliesslich ohne weiteres möglich, falls dies angezeigt ist. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu dieser kleinen Modifikation.