Rösti Albert · Nationalrat · 2013-03-20
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Auch die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass das Badewasser nicht im Lebensmittelgesetz geregelt werden muss, weil dies einerseits artfremd ist und es andererseits keiner zusätzlichen Regelung bedarf. Es geht hierbei auch nicht um eine Anpassung an EU-Recht, vielmehr ist dieser Bereich auch in der EU unterschiedlich geregelt.
Die Kantone und Gemeinden mit Badeanstalten sollen hier ihre Verantwortung wahrnehmen. Ich kenne die Regelung im Kanton Bern, genaugenommen in meiner Gemeinde Uetendorf, wo die Wasserqualität regelmässig kontrolliert wird, klaren Anforderungen und auch entsprechenden Grenzwerten entsprechen muss. Es ist so, dass das kantonale Labor regelmässig Wasserproben nimmt und kontrolliert und dann auch die vor Ort stattfindenden angemeldeten und unangemeldeten Kontrollen überwacht. Ich meine, dass hier eine zusätzliche Regelung nicht notwendig ist und Buchstabe i genau eine Bestimmung ist, von der wir dann irgendwann sagen: Weshalb ist alles auf eidgenössischer Ebene geregelt?
Es geht nicht etwa darum, die Bedeutung sauberer Bäder mit entsprechender Badewasserqualität infrage zu stellen. Es handelt sich aber einfach um die Frage, ob hier die kantonale Hoheit reicht. Ich meine ja. Es entspricht nicht dem Subsidiaritätsprinzip, wenn hier etwas, was regional eigentlich funktioniert, auf eidgenössische Ebene angehoben wird.
Ich bitte Sie entsprechend, dem Minderheitsantrag de Courten zuzustimmen.