Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen sind der Meinung, dass Dusch- und Badewasser nicht als Gebrauchsgegenstand eingestuft werden soll. Es sind zu viele Fragen offen, wir haben einige schon gehört. Gibt es überhaupt einen Missstand? Besteht ein Handlungsbedarf? Wie ist die Umsetzung angedacht? Was ist die konkrete Auswirkung dieser Gesetzesänderung? Wie ist das Wasser im Privathaushalt betroffen? Wie steht es mit dem Wasser für das Händewaschen? Alle diese Fragen sind noch nicht beantwortet.
Ich werfe einen Blick auf die aktuelle gesetzliche Regelung: Das Einhalten der Wasserhygiene wird von den kantonalen Behörden überwacht. Die Qualität des Badewassers wird in kantonalen Rechtstexten und Reglementen festgelegt. Weiter sind Bestimmungen zu Art und Anwendung von Desinfektionsmitteln in Kraft. Grenzwerte für Chlorprodukte sind in der SIA-Norm "Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern". enthalten. Diese Norm ist zwar nicht verbindlich, wird aber im technischen Bereich anerkannt und als anerkannte Regel des Bauwesens angewendet. Verschiedene Kantone haben bezüglich der Desinfektionsmittel und Keime Verordnungen mit minimal und maximal zulässigen Konzentrationen gemäss dieser SIA-Norm erlassen. Das Bundesamt für Gesundheit ist Mitglied in der Kommission, welche diese Norm regelmässig den neuesten Erkenntnissen anpasst. Die Mitwirkung der Bundesverwaltung ist dadurch gewährleistet.
Ein Vergleich der kantonalen Regelungen zeigt uns, dass wir in keiner Art und Weise einen Flickenteppich haben; diese Erlasse auf kantonaler Stufe sind gut koordiniert. Auch aus diesem Grund drängt sich keine Änderung auf.
Zusammenfassend halte ich fest: Es sind zu viele Fragen offen, um ohne Not ein funktionierendes System zu ändern. Deshalb sehen wir Grünliberalen keinen Handlungsbedarf und stimmen dem Antrag der Kommissionsminderheit zu.