Lexipedia

preparatory:AB 144203

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Futtermittel waren und sind immer wieder Ursache von Lebensmittelskandalen. Deshalb wurde von verschiedenen Kreisen, namentlich auch vom Verband der Kantonschemiker, verlangt, dass die Futtermittel nach dem EU-Prinzip "from the farm to the fork" ins Lebensmittelgesetz aufzunehmen seien. Aber die Futtermittelskandale, wie sie soeben von meinen Vorrednern, den Herren Weibel und Glättli, dargelegt worden sind, haben ja nichts mit der Rechtsunterstellung zu tun, sondern es ist eine Frage der Kontrolle, und die Kontrolle funktioniert in der Schweiz gut. Heute unterstehen Futtermittel dem Landwirtschaftsgesetz und den entsprechenden Verordnungen, und damit unterstehen sie auch der Kontrolle des Bundesamtes für Landwirtschaft. Lebensmittelkontrollen hingegen werden durch die kantonalen Vollzugsbehörden vorgenommen.

Würden die Futtermittel dem Lebensmittelgesetz unterstellt, müssten die Zuständigkeiten entlang der ganzen Lebensmittelkette grundlegend neu geregelt werden. Es stellt sich daher die Frage, ob für eine so grosse Reorganisation der Futter- und Lebensmittelkontrolle Handlungsbedarf besteht, und vor allem stellt sich die Frage, ob mit der jetzigen Lösung erhöhte Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten vorhanden sind.

Diese Fragen sind zu verneinen. Die Futtermittelkontrolle funktioniert gut, und es liegt ja im ureigensten Interesse der Landwirtschaft, dass allfällige Probleme bei Futtermitteln rechtzeitig erkannt und bekämpft werden. Im Übrigen ist eine Koordination sichergestellt. Gemäss Artikel 43 Absatz 5 des Lebensmittelgesetzes koordiniert der Bundesrat den Vollzug dieses Gesetzes mit dem Vollzug von fünf weiteren Gesetzen, darunter auch mit dem Landwirtschaftsgesetz und dem Tierschutzgesetz. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher die Kommissionsmehrheit.