Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-03-20
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Gesetzesvorlage eintreten und sowohl den Nichteintretensantrag wie auch den Rückweisungsantrag ablehnen.
Es geht mit der Revision im Wesentlichen darum, eine Harmonisierung der Definitionen und Standards im Bereich der Lebensmittel mit dem EU-Recht zu erreichen, damit die exportorientierte Lebensmittelindustrie bei Handelsgeschäften mit dem Ausland zu besseren Rahmenbedingungen kommt.
Der Rückweisungsantrag verlangt eine vollständige Überarbeitung der Vorlage durch eine Arbeitsgruppe aus Kantonschemikern und Vertretern der direkt betroffenen Branchen sowie eine KMU-freundliche Vorlage. Es dürfte der Minderheit entgangen sein, dass dieses Gesetz das Produkt solcher Diskussionen ist. Das BAG hat uns in der Kommission eine Liste mit allen Treffen und Informationsveranstaltungen mit den interessierten Gruppierungen abgegeben. Zwischen September 2008 und Dezember 2011 waren es 42 Anlässe. Die Interessen von Gastrosuisse und Gewerbeverband sind nun einmal nicht die gleichen wie die Interessen des Detailhandels oder der Kantonschemiker. So verlangten beispielsweise die kantonalen Vollzugsbehörden die Unterstellung von Dusch- und Badewasser unter das Gesetz, damit künftig schweizweit vereinheitlichte Anforderungen an die Qualität von öffentlichen Badeeinrichtungen gelten. Von 18 Kantonen wird diese Bestimmung unterstützt, vom Gewerbeverband wird sie bekämpft. Das ist ein typisches Beispiel für die unterschiedlichen Interessen, welche dieses Gesetz unter einen Hut bringen muss.
Die andersgearteten Interessen der verschiedenen Branchen, Behörden und Konsumentenorganisationen wurden [PAGE 390] am Hearing in der Kommission deutlich, wie übrigens auch mit der Post, die wir brieflich oder elektronisch bekommen haben und welche eben auch die verschiedensten Interessen aufzeigt. Die Interessengemeinschaft Detailhandel beispielsweise betont, wie wichtig die Revision des Lebensmittelgesetzes für den Detailhandel ist, und zwar auf allen Ebenen, für die Beschaffung, im Verkauf wie auch bei den Produktionsbetrieben.
Die Vorlage zurückzuweisen bringt daher gar nichts ausser Zeitverzug und nutzloser Zusatzbeschäftigung für Verwaltung und Kommission. Letztlich dürfte daraus wieder die gleiche Vorlage resultieren. Wer eine Verbesserung der bundesrätlichen Vorlage will, muss die politische Diskussion jetzt führen und darf sich ihr nicht verweigern.
Das geltende Lebensmittelgesetz ist seit dem 1. Juli 1995 in Kraft. Es dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und hat sich bewährt. Zahlreiche Bestimmungen namentlich im Hygiene- und Kennzeichnungsbereich sind aus dem bisherigen Recht in die neue Vorlage übernommen worden. Gegenüber dem heutigen Gesetz führt das revidierte Lebensmittelgesetz weder zu einem Mehraufwand noch zu finanziellen Mehrbelastungen der Betriebe.
Die Kommission hat noch einige Verbesserungen beschlossen, insbesondere was das sogenannte Prangersystem angeht. Das Lebensmittelrecht hat sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Lebensmittel auf den Markt kommen. Mit Qualitätsanforderungen und Bestimmungen über den Täuschungsschutz werden sowohl die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Interessen der Wettbewerber auf den Lebensmittelmärkten gewahrt. Die Dorfmetzg leidet eben auch unter der sinkenden Nachfrage, wenn irgendwo wieder ein Fleischskandal auffliegt. Das Problem mag darin liegen, dass kleine Metzgereien, Bäckereien oder Milchläden der gleichen Gesetzgebung unterstehen wie die Grossbetriebe und Grossverteiler.
Bei der Kontrolle der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit braucht es Augenmass und gesunden Menschenverstand. Letztlich kann keine gesetzliche Bestimmung den gesunden Menschenverstand ersetzen. Es braucht aber eine Regulierung, weil nicht mehr immer ohne Weiteres auf den gesunden Menschenverstand Verlass ist. Es braucht Gesetze, um im Interesse der Marktteilnehmer gerechte und faire Wettbewerbsbedingungen für gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel zu erreichen.
Die CVP unterstützt die Bestrebungen, Bürokratie und Administration für Kleinbetriebe auf das notwendige Mass zu beschränken. Wir unterstützen daher unter anderem auch eine erleichterte Selbstkontrolle für Kleinstbetriebe in Artikel 26 Absatz 3. Die Verpflichtung zur Selbstkontrolle ist ein zentrales Element der Lebensmittelgesetzgebung, und Kontrollen finden risikobasiert statt.
Es geht bei diesem Gesetz aber insbesondere um den Abbau von technischen Handelshemmnissen und um eine Vereinfachung von Import und Export mit der EU. Notwendig ist die Revision nicht zuletzt auch wegen der einseitigen Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Wenn zwischen der EU und der Schweiz Unterschiede bei den Produkteanforderungen bestehen, kann dies zu Problemen bezüglich Rechtssicherheit respektive Rechtsunsicherheit und auch zu Inländerdiskriminierung führen. Mit der vorliegenden Revision des Lebensmittelgesetzes und der Angleichung des schweizerischen Produkterechts an dasjenige der EU können solche Probleme eliminiert werden. Die Revision bringt auch eine Vereinheitlichung des Vollzugs durch den nationalen Kontrollplan und eine Teilnahme der Schweiz an den Systemen der Lebensmittel- und Produktesicherheit in der EU.
Die CVP unterstützt die Deklarationspflicht, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird. Wie die Erfahrung zeigt, kann keine noch so perfekte Gesetzgebung Missbräuche und kriminelle Machenschaften verhindern. Auch den jüngsten Pferdefleischskandal hätte eine strenge Deklaration nicht verhindern können. Eine Deklaration muss aber für die Konsumentinnen und Konsumenten verständlich und nachvollziehbar sein.
Zusammenfassend: Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und im Wesentlichen den Anträgen der Mehrheit folgen.