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preparatory:AB 144215

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen mit der Vorlage 11.034 eine Revision des Lebensmittelgesetzes. Begründet wird dies mit der Absicht, Schweizer Recht an jenes des umliegenden europäischen Auslandes anzupassen. Den Detailhandelsgrossisten soll damit der Import und Export von Lebensmitteln erleichtert werden.

Was die Problematik des transeuropäischen Schachers mit Lebensmitteln angeht, könnte die Debatte nicht aktueller sein; Herr van Singer hat das eben erwähnt: Pferdefleisch-Lasagne, Missachtung der Tierschutzvorschriften beim eierlegenden Geflügel und einiges mehr an solchen Betrügereien bringen die Volksseele zum Kochen.

Nur, wer meint, mit der Revision des Lebensmittelgesetzes solchen Lebensmittelskandalen einen Riegel schieben zu können, ist auf dem Holzweg. Kriminellem Betrug kann und muss mit konsequenter Strafverfolgung begegnet werden, nicht mit noch mehr zusätzlichen Regulierungen. Der Vollzug des bisherigen Rechtes würde absolut genügen. Das Schweizer Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, also das Lebensmittelgesetz, ist nämlich up to date, wie man so schön auf Neudeutsch sagt. Es braucht nur umgesetzt zu werden, wie dies bisher schon gemacht wird.

Wir haben unser Lebensmittelgesetz auch bereits explizit mit dem Prädikat der EU-Kompatibilität ausgestaltet. Es wurde schon mehrfach ergänzt und weiterentwickelt, nämlich 1999 mit der ganzen Biothematik, 2004 mit neuen Hygienerichtlinien - auch dort wieder durch die Übernahme des EU-Rechtes - und 2009 mit der Abschaffung der veterinärbehördlichen Grenzkontrollen. All diese Schritte erfolgten aber jeweils nach gründlicher Absprache mit den betroffenen Branchen, Verbänden und Unternehmen. Die aktuelle Revisionsvorlage ist im Gegensatz dazu nur äusserst wackelig in der Wirtschaft und in den interessierten Kreisen abgestützt.

Es gibt weder neue Erkenntnisse noch konkret erkennbare Gesetzeslücken, die eine Revision des Lebensmittelgesetzes heute zwingend erforderlich machen würden. Unter diesem Aspekt bleibt unter dem Strich nur eine Motivation für den Bundesrat, dieses Revisionsvorhaben durchzuführen: die eigene Gesetzgebungskompetenz und gesetzgeberische Handlungskompetenz abzutreten und das gesamte schweizerische Lebensmittelrecht den geltenden und den künftigen Bestimmungen der EU zu unterwerfen. Die Souveränität im Lebensmittelrecht wird über Bord geworfen, zugunsten der beiden grossen EU-Rahmenabkommen, der beiden Acquis communautaires zum Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht, und zugunsten sämtlicher 150 Richtlinien, die dahinterstecken. Es ist ein Regulierungsdschungel von europäischen Rechtserlassen, der kaum überblickbar ist.

Der Bundesrat und die Verwaltung wollen dieses EU-Recht künftig mehr oder weniger automatisch nachvollziehen und schweizweit umsetzen können, ohne lästige Konsultations- oder Vernehmlassungsverfahren in den betroffenen Kreisen. Als Rechtfertigung dafür werden zwei Hauptargumente angeführt, nämlich der Abbau von Handelshemmnissen und die Hochpreisinsel Schweiz. Für mich sind beide Argumente nicht stichhaltig, keine Trümpfe. Das erste ist es deshalb nicht, weil nicht konsequent vorgegangen wird. Es bleiben Differenzen zum EU-Recht, und zwar Verschärfungen im Bereich der Administration, des Qualitätsnachweises und entsprechender Kontrollen und Deklarationspflichten. Auch das zweite Argument ist nicht stichhaltig. Allein schon der heutige Einkaufstourismus ist ein klares Zeichen dafür, dass schlussendlich der Konsument entscheidet und auch die Verantwortung trägt. Wer Lebensmittel zum tiefsten Preis haben will und bereit ist, dafür weite Wege zu gehen, der verzichtet im Prinzip darauf, für sich selber Schweizer Standards, Gewissheit über Schweizer Herkunft und Schweizer Produktionsqualität sicherzustellen. Diese Qualität hat ihren Preis, nicht nur bei uns, auch im Ausland. Wer für sich Dorfmetzg und Quartierbeck als Einkaufsorte wählt, entscheidet sich für Qualität. Wer sich hingegen für Discounter wie Lidl und Aldi entscheidet, der verzichtet auf diese Qualität.

Ich finde in der Vorlage und in meinen Unterlagen keine konkreten Hinweise darauf, dass es zu Preisreduktionen in der Schweiz kommen könnte - im Gegenteil. Die zusätzlichen Regulierungen haben aus Sicht der Produzenten und des Gewerbes einmal mehr einen weiteren Ausbau der administrativen Lasten und mehr Bürokratie zur Folge. Vor den Wahlen wird immer eine Zügelung des wiehernden Amtsschimmels versprochen. Hier schickt sich der Bundesrat an, genau das Gegenteil zu machen. Zehntausende von Betrieben sind davon betroffen, weniger die grossen Detailhändler als vielmehr die kleineren und mittleren gewerblichen Produzenten und Detaillisten, die Gastronomie und die Lebensmittelhersteller, eben die KMU - einmal mehr. Dabei ist noch nicht einmal klar eruiert, wie die ganzen neuen Vorschriften - Werbeverbote, Kontrollen und Einschränkungen - beaufsichtigt, kontrolliert und durchgesetzt werden sollen. Das ist ein Vorschriftendschungel, den wir uns sparen können. Bleiben wir beim bewährten, in der Praxis und von allen Branchen akzeptierten heutigen Lebensmittelgesetz.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten, eventualiter unterstützen wir den Rückweisungsantrag Hess Lorenz.