Heim Bea · Nationalrat · 2013-03-20
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Das revidierte Lebensmittelgesetz baut auf die Selbstkontrolle, also auf einen Faktor, der heute mehrfach als zentral apostrophiert worden ist: auf die Selbstkontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Hygienekonzepte, der Dokumentationspflichten, der Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und Gegenständen und der Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit.
Der Antrag der Minderheit Pezzatti macht aber Artikel 65 zur Farce und Artikel 26 mit der Pflicht zur Selbstkontrolle noch dazu. Ich habe es gesagt: Die Selbstkontrolle bei der Einhaltung der Anforderungen ist das A und O der Lebensmittelsicherheit. Nun will der Antrag Pezzatti die ohnehin schon sehr tiefe maximale Busse für fahrlässiges Handeln von 20 000 Franken auf lächerliche 5000 Franken senken. Das heisst konkret: Wer im Sinne von Artikel 65 fahrlässig die Hygiene vernachlässigt und verbotene Stoffe in der Landwirtschaft einsetzt, wird nur mit einer lächerlichen Busse bestraft. Sie wissen, was es heisst, verbotene Stoffe einzusetzen: Es heisst, dass sie gesundheitsschädigend sind oder, wie der Kollege mit dem grünen Schal gesagt hat, dass sie nachher wieder in der Nahrung sind und sich im Körperfett sammeln und damit ein gesundheitsschädigendes Depot bilden. Nur mit einer lächerlichen Busse bestraft wird ebenso, wer Etikettenschwindel begeht. Diese Leute kommen also quasi ungeschoren davon, wenn wir dem Antrag der Minderheit Pezzatti folgen. Wir meinen, so gehe es nicht. Dieser Antrag öffnet Tür und Tor für die gezielte Vernachlässigung der Verantwortung, der Sicherheit von Lebensmitteln und Gegenständen. Bussen sind an der Verantwortung zu bemessen und sollen nicht fahrlässig Handelnde schützen.
Ich bitte Sie deshalb erstens, den Antrag der Minderheit Pezzatti abzulehnen. Ich bitte Sie zweitens, der SP-Fraktion zu folgen und für eine Verdoppelung der Bussen in Artikel 65 Absätze 1 und 2, also für gewerbsmässigen Betrug und für Übertretungen, zuzustimmen. Nachdem Herr de Courten gesagt hat, es gehe ja nur um lächerliche Vernachlässigungen, möchte ich ihm einfach sagen: Es geht um Täuschungsschutz. Es geht darum, ohne Berechtigung Tiere ausserhalb bewilligter Schlachtbetriebe geschlachtet zu haben. Es geht um Vorschriften über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Ich habe Ihnen die Antibiotika-Geschichte vor ein paar Stunden erklärt. Das sind sehr gravierende Vergehen. Die Liberalisierung des Warenverkehrs im Lebensmittelgesetz bringt schon mehr Freiheiten. Aber Freiheiten bringen auch ein höheres Missbrauchsrisiko mit sich.
Die SP-Fraktion will mit der Verdoppelung der Busse erreichen, dass sich kriminelle Machenschaften, wie wir sie erlebt haben, nicht lohnen, dass, wer absichtlich gegen das Recht verstösst, mit saftigen Bussen rechnen muss. Das Lebensmittelgesetz enthält Strafen, die den heutigen Missbrauchsmöglichkeiten einfach nicht angemessen sind, insbesondere im Lebensmittelbereich, wo wir wie gesagt in den letzten Wochen das Missbrauchspotenzial gesehen haben. Deshalb ist es angezeigt, dies im Strafrahmen entsprechend der hohen Verantwortung auch zu berücksichtigen.
Also noch einmal: Lehnen Sie den Antrag der Minderheit Pezzatti ab. Er schwächt die Selbstkontrolle, er schwächt das A und O der Lebensmittelsicherheit. Stimmen Sie dem Antrag der SP-Fraktion zur Stärkung der Lebensmittelsicherheit und zur Vermeidung von Skandalen zu - im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten und, denken Sie daran, auch im Interesse der Branchen.