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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-20

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-20

Wortprotokoll

Zu Artikel 26, zur vereinfachten Selbstkontrolle für Kleinstbetriebe: Es ist unbestritten, dass die Selbstkontrolle, das darf man sicher sagen, eine echte Errungenschaft im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung und vor allem der Lebensmittelsicherheit ist. Es ist klar, dass an dieser Errungenschaft nicht grundsätzlich gerüttelt werden sollte. Wenn es uns aber mit der hier mehrfach beteuerten Absicht einigermassen ernst ist, dass wir die kleinen Betriebe, wir sprechen ja von den Kleinstbetrieben, tatsächlich nicht mit übermässiger Administration belasten wollen, dann muss hier zwingend diese vereinfachte Selbstkontrolle für Kleinstbetriebe vorgesehen werden. Infolgedessen genügt die vorgeschlagene Kann-Formulierung nicht.

Demnach lehnen wir den Antrag der Minderheit Gilli ab. Im Gesetz muss die zwingende Formulierung stehen, damit die erleichterte Selbstkontrolle gewährleistet ist.

Zu Artikel 31: Die BDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 31 die Mehrheit. Die Gründe für den Antrag von Kollege de Courten im Sinne der Gleichbehandlung sind grundsätzlich nachvollziehbar. Ich denke aber, dass wir gerade hier in diesem Haus auch einen roten Faden verfolgen sollten, indem wir nicht auf der einen Seite am Rand der Debatten zur Landwirtschaft jeweils salopp sagen, die Bauern sollten halt versuchen, sich neuen Begebenheiten anzupassen, die Bauern müssten halt innovativ sein, und auf der anderen Seite mit einer Verschärfung der Regelung gerade einen solchen Zweig, der sehr sinnvoll ist, benachteiligen. Es ist eine Tatsache, dass es in verschiedenen Gegenden Landwirtschaftsbetriebe gibt, die mit den sogenannten Besenbeizen tatsächlich noch ihre anderweitigen Ausfälle vielleicht zu Teilen kompensieren können.

In dem Sinne bittet Sie die BDP-Fraktion zugunsten dieser Möglichkeit der Landwirtschaft, bei Artikel 31 die Mehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen.