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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-20

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Bei Artikel 26 lautet die Frage: Sollen Kleinstbetriebe vom Bundesrat zwingend eine erleichterte Selbstkontrolle und erleichterte schriftliche Dokumentation zugestanden bekommen? Oder soll es - wie es die Minderheit verlangt - nur eine Kann-Formulierung sein, eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat, es so zu regeln, wenn er will? Wir Grünliberalen sind klar der Meinung, dass eine erleichterte Selbstkontrolle und das Verfahren einer vereinfachten schriftlichen Dokumentation für Kleinstbetriebe sinnvoll ist, ohne dass dadurch irgendwelche Risiken in Kauf genommen würden.

Wir beantragen Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Bundesrat eben dazu zu verpflichten, diese gewerblichen Kleinstbetriebe zu entlasten.

Bei Artikel 31 geht es um eine Ergänzung durch einen Absatz 6, welcher verlangt, dass Landwirtschaftsbetriebe, die gewerbenahe Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben, mit den gleichen Kontrollen zu überprüfen sind wie alle anderen professionellen gewerblichen Betriebe. Ich frage mich aufgrund der Formulierung, was das konkret bedeutet. Ist da auch die gleiche Häufigkeit von Kontrollen gemeint? Da stellt sich mir die Frage, ob das sinnvoll ist. Denn weitaus die meisten dieser Landwirtschaftsbetriebe sind Saisonbetriebe; das sind Besenbeizen, möglicherweise Alpwirtschaftsbetriebe, welche noch ein paar hungrige Wanderer und andere Touristen verpflegen. Macht es Sinn, solche Betriebe gleich häufig zu kontrollieren wie Hotel- und Restaurantbetriebe, welche tagtäglich Dutzende von Kunden bedienen?

Aus unserer Sicht führt dieser Antrag zu unnötigen amtlichen Kontrollen, und die wollen wir vermeiden. Auch hier sind wir der Ansicht: Es braucht Kontrollen, es braucht aber Kontrollen mit Augenmass. Unter Kontrollen mit Augenmass verstehen wir risikobasierte Kontrollen. Die Kontrollen sind eben dort anzusetzen, wo ein grösseres Risiko zu erwarten ist.

Wir Grünliberalen werden bei Artikel 31 der Mehrheit folgen und empfehlen Ihnen, dies auch zu tun.