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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-20

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-20

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Bortoluzzi aus folgenden Gründen nicht: Wenn eine Gesundheitsbehörde tatsächlich in einem Fall von möglicher Gesundheitsgefährdung warten möchte, bis dann irgendwann einmal tatsächlich die Schädigung erwiesen ist, ist die Sache - ein bisschen salopp ausgedrückt - gelaufen beziehungsweise sind sehr wahrscheinlich bereits Wochen und Monate vergangen. Man kann es sich nicht leisten, bei der Vermischung von Lebensmitteln warten zu wollen, um herauszufinden, wo tatsächlich eine Verunreinigung stattgefunden hat, damit man das schriftlich schwarz auf weiss beweisen kann.

Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass aus Milch, die in Europa zusammengekauft wird, irgendwo ein Käse fabriziert wird. Dieser Käse wird für verschiedene Fertigprodukte [PAGE 417] verwendet, welche dann wieder in ganz Europa verteilt werden. Irgendwo stellt sich heraus, dass ein Teil der verwendeten Milch nicht den Gesundheitsanforderungen genügt und tatsächlich eine Gefährdung bedeutet. Dann muss man, wenn man genügend Indizien hat, reagieren und sagen, dass das Produkt möglicherweise gefährdend ist. Man kann nicht warten, bis man diese Warenflüsse zurückverfolgt hat. Es ist insofern auch ein bisschen eine Frage der Konsequenz. Wenn wir einerseits gegenüber der totalen Rückverfolgbarkeit und deren Machbarkeit kritisch sind, können wir nicht andererseits fordern, dass man hier tatsächlich erst reagiert, wenn man alles zurückverfolgt hat. Zudem ist sich eine Gesundheitsbehörde sehr wohl bewusst, dass sie mit solchen Informationen zurückhaltend umgehen muss, weil das sonst gröbste rechtliche und auch finanzielle Folgen haben kann. Daher denke ich, dass diese Informationsmöglichkeit gegeben sein muss.

Wir schliessen uns deshalb der Mehrheit an.