Ingold Maja · Nationalrat · 2013-03-20
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Schutzmassnahmen sind die Absicherung der Gesundheitsbehörden, wenn sie trotz Gesetzgebung die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten in Gefahr sehen. Jedes seriöse Risikomanagement kennt ein Vorgehen für den Fall, dass andere Massnahmen nicht greifen oder dass die Situationsanalyse falsch war. Das muss es geben.
Die Mehrheit der Kommission hat Artikel 23 nur wenig, aber sinnvoll gegenüber dem Entwurf des Bundesrates umgeschrieben, indem diejenigen erwähnt werden, denen die Schutzmassnahmen gelten. So ist verdeutlicht, was der Fokus ist: Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen in jedem Fall, auch im gesetzeskonformen, aber doch gefährlichen Fall geschützt werden. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Artikel 24 befasst sich mit der Information der Öffentlichkeit, es geht um eine faire Ausgestaltung der Information der Öffentlichkeit, wie das schon jetzt im Lebensmittelgesetz bei Artikel 43 der Fall ist. Einerseits wollen Konsumentinnen und Konsumenten transparent und früh genug informiert werden, wenn ein Produkt im Ausland als gesundheitsschädigend aus dem Verkehr gezogen wird; sie sollen wissen, ob auch in der Schweiz ein Risiko besteht. Andererseits soll nicht etwas aufgebauscht und skandalisiert werden; es führt zu Haftungsklagen, wenn eine Hysterie ausgelöst wird, ohne dass hinreichende Verdachtsmomente vorliegen. Es gilt, für die Information der Öffentlichkeit durch die Behörden einen vernünftigen Mittelweg zu finden bzw. zu halten.
In diesem Spannungsfeld ist der Antrag der Minderheit Bortoluzzi zu sehen, der eine überflüssige Orientierung der Öffentlichkeit mit dem "erwiesenermassen" ausschliessen will. Aber wenn das Risiko erwiesen ist und nicht nur ein hinreichender Verdacht besteht, ist es für die Konsumentinnen und Konsumenten zu spät. Dann sind die Pizzas mit den Erregern schon gegessen und die Ängste in der Bevölkerung genau nicht beseitigt. Im Gegenteil: Wenn es die Gesundheitsbehörde mangels Beweisen unterlässt zu kommunizieren, kommt sie erst recht in die Schlagzeilen, und es droht ihr, dass sie die Glaubwürdigkeit verliert.
Man könnte sich fragen, ab wann, ab welcher Schwere des Verdachts die Öffentlichkeit informiert wird. Da es aber mit der bisherigen Handhabung keine Probleme gab, weil sich die Behörden des Problems, dass dies auf eine Haftungsfrage hinauslaufen kann, sehr wohl bewusst waren, entfällt auch die Notwendigkeit, hier zu korrigieren. Die Praxis zeigt, dass die Handhabung zurückhaltend ist. Was als zurückhaltend gilt, das ist allerdings Ermessenssache. Bis jetzt wurde diese Ermessenssituation sowohl zur Zufriedenheit der Nahrungsmittelindustrie als auch zur Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten gelöst, sodass sich der Minderheitsantrag aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion erübrigt.
Noch eine Bemerkung zum Antrag Bourgeois: Das Anliegen, ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse von allgemeinem Interesse auch an Volksschulen zu vermitteln, ist zweifellos richtig und wichtig. Die Frage ist aber, wer dies macht. Die Volksschulbildung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, und die Bildungsdirektionen, zusammen mit den Gesundheitsdirektionen, nehmen diesen Präventionsauftrag auch wirklich wahr. Es erstaunt, dass von dieser Seite ein Antrag gestellt wird, mit dem eine Bundesaufgabe geschaffen würde. Wichtig ist aber allzumal, dass es jemand macht.