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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-20

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Wir diskutieren über die Konformitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe, für Restaurants.

Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Einsicht in die Bescheinigung erhalten sollen, und zwar ohne diese speziell verlangen zu müssen. Damit ist klar: Wir unterstützen bei Artikel 30 den Antrag der Minderheit I (Heim) und lehnen den Antrag der Minderheit II (de Courten) und den Antrag der Kommissionsmehrheit ab.

Bei Artikel 33, welcher das Verfahren der Konformitätsbescheinigung regelt, meinen wir, dass diese Regelung im Interesse der Kontrollierten selber liegt, insbesondere im Interesse von Betrieben, welche nicht auf Anhieb reüssieren. Es liegt im Interesse der Betriebe, eine Art Rechtsmittel und damit auch Rechtssicherheit zu haben. Das heisst, dass sie, wenn sie der Meinung sind, ein Detail sei etwas schlecht bewertet worden und sie könnten das korrigieren, innert sechs Monaten eine erneute Kontrolle verlangen können. In der Regel ist es so - diejenigen, die Militärdienst geleistet haben, kennen das: nach der Inspektion weiss man, wo die Mängel, die Probleme sind -, dass man eine zweite Inspektion ohne grosse Probleme besteht. Gerade im Interesse der Kontrollierten empfehle ich Ihnen, bei Artikel 33 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Die Erfahrungen im Kanton Zug zeigen auch, dass die Deklaration mit dieser Konformitätsbescheinigung machbar ist und dass sie auch von den Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt wird. Die Erfahrung zeigt auch, dass im Vollzug keine Mehrkosten anfallen. Auch die Einführungskosten für diesen Kanton sind mit rund 30 000 Franken moderat ausgefallen.

Die Betriebe arbeiten mit dieser Konformitätsbescheinigung. Sie legen diese beispielsweise bei Offerten für ein Catering bei oder verwenden Sie als Deckblatt in der Menükarte. Diese Möglichkeiten wollen wir auch den Unternehmen geben. Damit ist gleichzeitig sichergestellt, dass die Kundinnen [PAGE 425] und Kunden Einsicht erhalten. Die Bescheinigung ermöglicht es, die Betriebe zu vergleichen, ermöglicht gewissermassen eine Art Benchmarking. Wir Grünliberalen fordern immer, die Konsumenten und Konsumentinnen seien zu befähigen, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Wir sind überzeugt, dass diese Regelung zur Konformitätsbescheinigung einen Beitrag dazu leistet. Das ist die Wirkung, es geht nicht, wie es jetzt von zwei Rednern angesprochen worden ist, um einen öffentlichen Pranger. Der würde ganz anders aussehen.

Ich wiederhole: Bei Artikel 30 unterstützen wir die Minderheit I, bei Artikel 33 die Mehrheit.