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preparatory:AB 144372

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Zunächst zu Artikel 30: Hier handelt es sich um eine neue Rechtsgrundlage für das Recht auf Einsicht in die Bescheinigung der Konformität. In der Kommission wurde der jetzige Antrag der Minderheit I (Heim) mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt und der Antrag der Minderheit II (de Courten) mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten.

Es handelt sich hier um eine Rechtsgrundlage, die neu geschaffen wird. Sie geht auf mehrere parlamentarische Vorstösse im Bundesparlament, aber auch vonseiten der Konsumentenorganisationen in den Kantonen zurück. Sie entspricht also einem Bedürfnis der Konsumenten.

Die Kommissionsmehrheit hat sich dagegen ausgesprochen, dass die zwingende Fassung gemäss dem Antrag der Minderheit I (Heim) ins Gesetz aufzunehmen ist, und plädiert dafür, dass die Formulierung gemäss dem Entwurf des Bundesrates unterstützt wird.

In dem Sinne empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Heim) abzulehnen. Ebenso empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit II (de Courten) abzulehnen, weil die entsprechenden Bedürfnisse vonseiten der Konsumenten ausgewiesen sind. [PAGE 427]

Zu Artikel 33: Hier wurde der jetzige Antrag der Minderheit Bortoluzzi mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Der neue Vorschlag der Verwaltung, der von der Mehrheit der Kommission verlangt worden ist, geht in Artikel 33 Absatz 2 weniger weit als der Entwurf des Bundesrates. Es wird auf dieses Ampelsystem, auf die Benotung der Betriebe verzichtet.

In dem Sinne hat sich die Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen, die neue Fassung von Artikel 33 Absatz 2 zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen.

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