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preparatory:AB 144405

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-25

Wortprotokoll

Wir reden in Artikel 14 über die Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke. Der Nationalrat hat in seiner ersten Lesung eine Ergänzung vorgenommen; die zusätzliche Bestimmung, Absatz 2bis, lautet: "Der Bundesrat kann die Werbung für Lebensmittel an Kinder einschränken, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen." Wenn Sie jetzt nach der ersten Lesung in diesem Rat diese Bestimmung nochmals in Ruhe durchlesen, stellen Sie fest, dass es diverse Begriffe in diesem Text hat, die völlig unklar sind, sodass sich Fragen stellen: Was genau ist "Werbung", was meint "Lebensmittel an Kinder", was genau sind "spezifische Kriterien", die auf der Grundlage von internationalen oder nationalen Ernährungsempfehlungen gewertet werden sollen?

Fest steht: Es geht um eine Ausweitung der Werbeverbote. Werbeverbote kennen wir beim Tabak, beim Alkohol und auch bei Medikamenten. Wir wissen, dass die Wirkung solcher Werbeverbote höchst umstritten ist. Wir reden also über Werbeverbote - wohl von den Urhebern dieser Bestimmung so gedacht - für Pommes frites und Hamburger, für die Schokolade-"Kinderüberraschung", für Haribo-Gummibärli, die alle für ungesunde Nahrung stehen. Wir könnten aber genauso gut über die Rösti mit Grossmutters Frikadellen reden, über Kägi-fret oder über Sugus.

Dem Ziel einer gesunden Ernährung kommen wir mit Werbeverboten aber nicht näher. Das ist eine Aufgabe, die in den Bereich der Erziehung gehört und die daher auch vornehmlich von den Eltern erfüllt werden soll. Ich bin auch überzeugt, dass wir mit einer wirkungsvollen und effektiven Werbung für Pausenäpfel oder -rüebli weiter kämen als mit Werbeverboten.

Der Begriff "Werbung" ist hier völlig unspezifisch definiert. Wir kennen es aus dem Supermarkt: Supermärkte neigen dazu, nahe den Kassen in tief gelegenen Regalen Süssigkeiten für Kinder anzubieten. Ist das jetzt Werbung oder Verkaufsförderung, die verboten gehört? Oder reden wir über die TV-Werbung in ausländischen Fernsehsendern, die vielleicht ein Schweizer Werbefenster haben - oder eben nicht? Oder reden wir über Inserate und Plakate? Ich kann es nicht sagen; die Abgrenzung ist bei den Werbemitteln sehr problematisch.

Wir reden aber auch über Werbung bei Kindern. Sie werden selbst festgestellt haben, dass diverse Produkte, die heute auf dem Markt sind - Milch, Biskuits beispielsweise -, explizit mit Kinderbildern auch für Erwachsene beworben werden. Sollen diese verboten werden? Oder sollen sie nur zu gewissen Sendezeiten verboten werden? Auch das ist nicht spezifiziert.

Weil wir mit dieser Bestimmung nicht ans Ziel kommen, bitte ich Sie, darauf zu verzichten, hier zusätzliche Werbebeschränkungen und Markteinschränkungen einzuführen.