de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-11-25
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-25
Wortprotokoll
Artikel 20 sieht vor, dass der Bundesrat das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind, einschränken oder verbieten kann. Auch diese Bestimmung ist vom Ständerat eingefügt worden. Nach reiflicher Überlegung beantrage ich Ihnen, diese Bestimmung zu streichen. Ich bitte Sie zu bedenken, dass wir hier im Lebensmittelgesetz legiferieren und dass wir gleichzeitig ein Tierschutzgesetz haben, das nicht nur im Bereich der kosmetischen Produkte Regelungen trifft, sondern die Tierschutzproblematik generell regelt. Ich meine, dass es das zur Zufriedenheit der Mehrheit in unserem Rat tut.
Es gibt spezifisch für den Bereich der Kosmetika, bei dem es den Konsumenten, den Konsumentinnen sehr wohl ein Anliegen sein kann, dass die Produkte nicht in Tierversuchen getestet worden sind, die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren. Im Internet zirkulieren mehrfach Positivlisten, auf denen man sieht, welche Kosmetikhersteller auf Tierversuche verzichten. Es geht hier um Handcrèmes, um Gesichtscrèmes, um Lippenstifte, Seifen oder Badezusätze. Es geht um Puder oder auch - nicht zu vergessen - um Sonnencrèmes.
Bei all diesen Produkten soll meiner Meinung nach sichergestellt werden - bevor sie auf den Markt kommen -, dass sie nicht giftig wirken, dass sie die Haut und die betroffenen Schleimhäute nicht reizen, dass sie keine Allergien auslösen, dass sie nicht krebserregend sind oder erbgutverändernd wirken, dass sie die Fruchtbarkeit nicht beeinflussen und dass sie nicht andere Sicherheitsrisiken darstellen. All das könnte der Fall sein, und all das kann mit Tierversuchen getestet werden - immer den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes folgend, in dem die ethischen Hürden sehr hoch gesetzt sind. So können diese Kosmetika auch entsprechend getestet werden.
Ich bitte Sie, diese Bestimmung zu streichen, weil sie in diesem Gesetz am falschen Ort wäre.