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Heim Bea · Nationalrat · 2013-11-25

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-25

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Erweiterung von Artikel 20 soll es dem Bundesrat ermöglichen, das Inverkehrbringen von Kosmetika einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese mit Tierversuchen getestet wurden. Was bringt die neue Bestimmung? Sie würde eine Lücke in unserem Recht schliessen und uns auf dasselbe Niveau wie die EU bringen. Die EU geht konsequent gegen Tierversuche für Kosmetika vor, und wenn wir das nicht tun, dann fehlen eben in der Schweiz entsprechende Bestimmungen. Was heisst das? Im schlimmsten Fall könnte die Schweiz zu einem Schlupfloch für aussereuropäische Firmen hinsichtlich der Substanzenprüfung an Tieren werden. Das wollen wir doch sicher nicht haben.

Die Erweiterung von Artikel 20 durch Absatz 3 ist eine Voraussetzung dafür, dass die angelaufenen Diskussionen über ein Agreement mit der EU im Bereich der Kosmetika erfolgreich abgeschlossen werden können. Dieses Agreement ermöglicht es uns, am EU-System teilzuhaben. Was heisst das? Dies ermöglicht der Schweiz den erleichterten Warenverkehr und bringt auch für die Konsumentinnen und Konsumenten einen gewissen Schutz und Informationen. Hätte die Schweizer Industrie Nachteile? Nein, sie hätte keine, denn sie verzichtet seit Jahren freiwillig auf solche Produkte. Im Jahr 2010 gab es eine Ausnahme; aber die Betroffenen haben nicht mehr um Bewilligungen für Tierversuche in diesem Bereich nachgesucht.

Ich habe nachgeschaut, was die Präsidentin der SGK-SR im Rat gesagt hat. Lassen Sie mich hier Christine Egerszegi zitieren. Sie hat gesagt: "Mit diesem neuen Absatz 3 in Artikel 20 kann der Bundesrat das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren Zusammensetzung oder Bestandteile mit Tierversuchen getestet wurden, einschränken oder gar [PAGE 1800] verbieten. In der Schweiz verzichtet die Kosmetikindustrie schon seit Jahren auf Tierversuche, und die EU hat bereits vor Jahren gar ein vollständiges Verbot erlassen. Mit diesem neuen Absatz 3 käme eine Annäherung zustande." (AB 2013 S 760) Das hat den Ständerat so überzeugt, dass er einstimmig zugestimmt hat, und ich hoffe, dass wir das auch im Nationalrat erreichen.

Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

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