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de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-11-25

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-25

Wortprotokoll

Wir diskutieren erneut über den sogenannten Prangerartikel: Wollen wir diejenigen Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die einer Lebensmittelkontrolle nicht standhalten, öffentlich an den Pranger stellen, damit die Konsumenten wissen, wo sie einkehren sollen oder eben nicht? Wir haben in diesem Rat eine solche Version beschlossen: Sie haben festgelegt, dass die Betriebe schweizweit den Konsumenten auf Verlangen eine Bescheinigung vorweisen müssten. Der Ständerat vertritt eine liberale Haltung, der ich mich anschliessen kann: Er hat diese Bestimmungen wieder gestrichen.

Ich bitte Sie, die Regulierungshoheit bei den Kantonen zu belassen, wo sie heute ist. Die Kontrollen finden durch die zuständigen kantonalen Stellen statt, die Kontrollen finden flächendeckend statt. Bei Fehlern oder entdeckten Mängeln in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben werden die Betriebe gerügt, die Mängel beseitigt, sonst hat das für den Betrieb Konsequenzen. Das wissen die Betriebsinhaber, und entsprechend dürfen wir feststellen, dass die meisten Betriebe in der Schweiz in aller Regel die gesetzlichen Anforderungen tadellos einhalten, dass ihnen grundsätzlich also ein gutes Zeugnis ausgestellt werden kann. Dieses Zeugnis wird ihnen auch durch ihre Kundschaft bestätigt, die nicht bei [PAGE 1801] jedem Restaurantbesuch als Allererstes fragt: Darf ich den Kontrollbericht der Lebensmittelkontrolle sehen? Die Kundschaft geht zu Recht davon aus, dass die Betriebsinhaber, die eine Ausbildung und eine Berufspraxis haben, die Vorgaben der Lebensmittelhygiene einhalten.

Der folgende Punkt war in der Kommission bestritten, aber ich stelle fest, dass auch dort - zum Beispiel im Kanton Zug -, wo eine solche Deklarationspflicht eingeführt ist, das Interesse der Gäste daran so gering ist, dass der zusätzliche Aufwand, der den Betrieben dadurch erwächst, nicht gerechtfertigt ist. Ich bin der Meinung, dass wir hier dem Ständerat folgen und eine liberale Gesetzgebung auf Bundesebene verfolgen können und dass wir keinen solchen Prangerartikel in unserem Lebensmittelgesetz brauchen.