Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2013-12-10
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung unterliegen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Nach Artikel 22 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes sind unter rechtsetzenden Bestimmungen solche Bestimmungen zu verstehen, die in unmittelbar verbindlicher und generell-abstrakter Weise Pflichten auferlegen, Rechte verleihen oder Zuständigkeiten festlegen. Als wichtig gelten Bestimmungen, die auf der Grundlage von Artikel 164 Absatz 1 der Bundesverfassung in der Form eines Bundesgesetzes erlassen werden müssen.
Das Freihandelsabkommen mit China kann jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Der Beitritt zu einer internationalen Organisation ist nicht vorgesehen. Für die Umsetzung der Abkommen sind auch keine Anpassungen auf Gesetzesstufe erforderlich. Ein fakultatives Referendum ist, ganz nüchtern gesehen und nicht politisch gewertet, im Fall dieses Abkommens von unserer Bundesverfassung nicht vorgesehen. Der entsprechende Antrag wurde deshalb in der Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.