Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-24
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-24
Wortprotokoll
Die schweizerischen Behörden pflegen in diesen Fragen seit Jahren enge Kontakte mit deutschen Behörden und messen einem offenen Informationsaustausch grosses Gewicht bei. Die aus der Schweiz stammenden radioaktiven Abfälle müssen nach geltendem Recht grundsätzlich im Inland entsorgt werden. Aufgrund der geologischen Verhältnisse kommen für die hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle Gebiete ausserhalb des Alpen- und Voralpenraumes infrage. Mit den Untersuchungen des Opalinus-Tons im Zürcher Weinland will die Nagra den Nachweis erbringen, dass diese Abfälle sicher entsorgt werden können. Aufgrund der bisherigen Resultate besteht kein Anlass, das Untersuchungsprogramm abzubrechen.
In der Schweiz sind alle grösseren Sondierarbeiten bewilligungspflichtig. In den Bewilligungsverfahren werden der deutschen Bevölkerung und den deutschen Gemeinden dieselben Rechte wie den schweizerischen eingeräumt. Basierend auf einer bilateralen Vereinbarung von 1982 findet zwischen schweizerischen und deutschen Behörden ein regelmässiger Informationsaustausch über grenznahe Kernanlagen statt. Zudem bestehen direkte Kontakte mit süddeutschen Behörden. Ferner organisieren die schweizerischen Behörden für die Betroffenen im süddeutschen Raum Informationsveranstaltungen über das schweizerische Entsorgungsprogramm, insbesondere über die Untersuchungen im Zürcher Weinland.
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