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AB 144463

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-10

Wortprotokoll

Abkommen unterstehen dann dem fakultativen Referendum, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten. Abkommen mit gewöhnlichen rechtsetzenden Bestimmungen verlangen das fakultative Referendum nicht. Herr Naef, Sie haben Professor Schweizer zitiert. Professor Schweizer argumentiert mit der Bedeutung, mit der Grösse Chinas, er argumentiert nicht mit rechtlichen Aspekten.

Ich habe Ihnen gestern gesagt, dass die Kriterien der Bundesverfassung, die verlangen, dass ein Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellt wird, hier einfach nicht erfüllt sind. Ich wiederhole es: Die Abkommen sind nicht unkündbar, sie können auf sechs Monate gekündigt werden; wir treten keiner internationalen Organisation bei; wir müssen keine Bundesgesetze ändern oder erlassen; es stehen keine wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen im Sinne der Bundesverfassung zur Diskussion. Mit anderen Worten: Wir bewegen uns im Rahmen von Freihandelsabkommen, wie wir sie im Efta-Kontext über die vergangenen Jahre immer wieder abgeschlossen haben. Ich habe Ihnen gestern auch gesagt, dass der Bundesrat das Freihandelsabkommen innerhalb der Verordnungskompetenzen umsetzen kann, die ihm das Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986 bei Zollkonzessionen einräumt.

Ich will mich auch noch einmal ganz kurz zur Diskussion von gestern Abend äussern, in welcher der Link zu einem möglichen Freihandelsabkommen mit Indien gemacht wurde. Ich habe gestern Abend korrekterweise Folgendes gesagt - ich wiederhole dies heute Morgen -: Wir stehen mit Indien noch in den Verhandlungen. Was ein mögliches Ergebnis dieser laufenden Verhandlungen anbetrifft, kann ich Ihnen vorweg nichts kommunizieren, auch deshalb nicht, weil der Bundesrat die erste Instanz ist, die über einen Verhandlungsabschluss informiert werden will. Was ich Ihnen aber noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen will, ist Folgendes: Wenn es in den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Indien um IPR, also um geistiges Eigentum geht, stellen wir sehr hohe Anforderungen - sehr hohe Anforderungen! Und ich schliesse nicht aus, dass die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Indien an diesen hohen Anforderungen scheitern können; das schliesse ich nicht aus. Was auf jeden Fall gesichert bleibt, ist, dass keine herkömmlichen Rechte - ich rede immer noch von den Bereichen des IPR, d. h. des geistigen Eigentums - in irgendeiner Form für irgendeinen Wirtschaftszweig aufgegeben werden sollen. Wie viel mehr wir erreichen können, kann ich Ihnen zur Stunde einfach nicht sagen.

Damit zurück zum Freihandelsabkommen mit China: Das Freihandelsabkommen mit China ist in meiner Einschätzung ein ausgewogenes Freihandelsabkommen. Es berücksichtigt die Nachhaltigkeitsaspekte prominenter, als wir es erwarten konnten. Der Markt ist ausserordentlich wichtig, die Schweizer Wirtschaft wird sich auf diesem Markt orientieren [PAGE 2084] wollen und müssen. Es geht letztlich um die Sicherstellung von Arbeitsplätzen hier in diesem Land. Wir opfern nicht Umwelt- und Sozialaspekte einfach auf dem Altar der Wirtschaft; das tun wir nicht, ich habe es gesagt. Wir reden von einem ausgewogenen, von einem nachhaltig ausbalancierten Freihandelsabkommen. Ich würde es jammerschade finden, wenn wir jetzt Zeit verlören, indem wir den Weg über das Referendum nehmen. Es ist Zeit, die für unsere Unternehmungen wichtig ist, ist doch der relative Vorteil gegenüber Konkurrenten, zum Beispiel aus europäischen Nachbarschaftsländern, eben ein Faktor.

Ich bitte Sie, das Freihandelsabkommen mit China nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen - dies im Interesse unserer Wirtschaft, aber auch in der Überzeugung, dass wir ein ausgewogenes Freihandelsabkommen mit der grössten Volkswirtschaft der Zukunft erarbeiten konnten.