AB 144466
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-10
Wortprotokoll
Zuerst zum Minderheitsantrag Fehr Jacqueline, bei dem es um die Transparenz, um die Arbeitsbedingungen, um den Umweltschutz bei Produzenten und Lieferanten geht. Die Schweizer Produktvorschriften werden vom Freihandelsabkommen nicht tangiert. Sie bleiben vollumfänglich auf Einfuhren aus China anwendbar - auch nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens. Die Einhaltung der Produktvorschriften untersteht den Schweizer Zoll- und Marktüberwachungsbehörden; diese gibt es. Die Schweiz fördert und unterstützt im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit die Schaffung von Zertifizierungs- und Labelsystemen zur Verbesserung der Information der Konsumenten über die Produkte. Mit anderen Worten: Dem Anliegen des Minderheitsantrages Fehr Jacqueline zu Artikel 1 Absatz 1bis ist entsprochen. Wir erfüllen diese Forderungen.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Minderheitsantrag Friedl zu Artikel 1 Absatz 1ter: Auch hier gilt, dass der Bundesrat bereits heute für die Umsetzung aller Teile des Freihandelsabkommens zuständig ist.
Die Verwaltung beobachtet und überwacht im Auftrag des Bundesrates schon heute die Umsetzung aller Aspekte der Freihandelsabkommen, also der Zölle, der nichttarifären Massnahmen, des Schutzes des geistigen Eigentums, der Dienstleistungsbestimmungen, aller Bestimmungen in der Präambel, insbesondere der Menschenrechts- und selbstverständlich auch der Umwelt- und Arbeitsbestimmungen. Es liegt in der Organisationskompetenz des Bundesrates zu entscheiden, welche Verwaltungseinheit er mit der Kontrolle der einzelnen Aspekte betraut. Schon heute ist das EDA im Menschenrechtsrat der Uno aktiv, das Bundesamt für Umwelt in den Organisationen der multilateralen Umweltabkommen und die Direktion für Arbeit in der Internationalen Arbeitsorganisation. Nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit China werden diese Anstrengungen durch den Gemischten Ausschuss des Freihandelsabkommens verstärkt werden können; ich habe das gestern schon in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht.
Artikel 1 Absatz 1ter ist aufgrund der Gewaltenteilung und der eingespielten Kontrollmechanismen unter der Führung der Landesregierung also nicht nötig. Auch deshalb empfehle ich Ihnen, den Minderheitsantrag Friedl abzulehnen.