Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-24
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-24
Wortprotokoll
Angesichts der vielen Probleme, die wir heute haben, entschuldige ich mich: Es ist eine etwas trockene Materie. Ich habe von meinen Leuten eine noch viel längere Antwort bekommen. Ich habe sie deshalb gebeten, die Antwort zu kürzen. Sie ist immer noch zu lang, aber Sie kriegen dann die wirklich lange Antwort auch noch, Herr Triponez.
In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei hat das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) im Jahre 1999 die Entwicklung und Herstellung des neuen Passes im selektiven Verfahren nach den Regeln des einschlägigen Bundesgesetzes öffentlich ausgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war klar, dass die so genannte Personalisierung und Konfektionierung des neuen Passes aus Gründen der Effizienz und der Sicherheit ab dem Jahre 2003 zentral erfolgen soll. Bis anhin wurde die Aufgabe der Personalisierung dezentral durch die kantonalen Passbüros wahrgenommen, und die Konfektionierung - also das Binden des Dokumentes - durch eine Privatunternehmung. Wer die Aufgabe der zentralen Personalisierungsstelle künftig übernehmen sollte - Privatwirtschaft oder öffentliche Hand -, war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch offen.
Das BBL selber hatte in der Ausschreibung keine Offerte eingereicht. Vielmehr wurde parallel zur Ausschreibung ausgewertet, ob es unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, aber auch der Sicherheit, mehr Vor- oder Nachteile hat, wenn die öffentliche Hand die Aufgabe der Personalisierungsstelle wahrnimmt. Die mit der Ausschreibung betrauten Bundesämter haben die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Vertraulichkeit während des ganzen Verfahrens respektiert. Es trifft nicht zu, dass der Bund ungerechtfertigt vom Know-how der Firmen profitiert hätte. Vielmehr hat er dieses Know-how unter Wettbewerbsbedingungen eingekauft. Die vertrauliche Behandlung der Offerten war während des gesamten Verfahrens gewährleistet. Die Ausschreibung wurde also beschaffungsrechtlich korrekt durchgeführt.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass weder gegen die Ausschreibung noch gegen den Zuschlagsentscheid ein Rechtsmittel ergriffen wurde. Auch das zu wissen ist wichtig. Ebenso wurden die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb respektiert. Durch die offene Information über die verschiedenen Beschaffungsvarianten - je nachdem, ob die Konfektionierung durch den Bund oder die [PAGE 1112] Privatwirtschaft vorgenommen werden sollte - haben die Bundesämter weder jemanden getäuscht noch in irgendeiner anderen Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Es ist festzuhalten, dass die Privatwirtschaft an der Konzeption und Herstellung des Passes nach wie vor stark beteiligt ist. Aber die Konfektionierung des Passes geht neu von der Privatwirtschaft auf die öffentliche Hand, also auf das BBL über.
Zur Beurteilung der Frage, ob der Bund oder die Privatwirtschaft für die Personalisierung und Konfektionierung des Passes zuständig sein soll, wurde eine umfassende Güterabwägung vorgenommen. Die Argumente für die Lösung öffentliche Hand überwogen. Die Vorteile dieser Lösung sind erhöhte Datensicherheit - das ist jetzt wichtiger als früher, als es dezentral in den Kantonen war; jetzt kommt alles zentral -, die Gewährleistung der politischen Aufsicht über den Prozess der Herstellung, der Ausbau der staatlichen Kompetenz bei der Weiterentwicklung von sicheren und günstigen Ausweisdokumenten - das wird immer schwieriger - sowie mittel- bis langfristig auch wirtschaftliche Vorteile.
Wir sind der Meinung, dass diese Vorteile die Nachteile, nämlich die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur, mittel- bis langfristig aufwiegen.