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Gross Andreas · Nationalrat · 2013-12-10

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Herr Müller, es geht hier nicht um das Behördenreferendum. Es geht auch nicht um das obligatorische Referendum, das die SVP bei allen Staatsverträgen verlangt hat. Es geht vielmehr darum, ob wir die verfassungsmässige Pflicht wahrnehmen müssen, diesen Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen, gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung. Dort steht, dass wir einen Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellen müssen, wenn immer er rechtsetzende Bestimmungen enthält, die direkt anwendbar sind.

Wenn Sie einen Spezialisten einladen, tausend Seiten durchzulesen, dann kommt er auf mindestens neun solche Artikel, welche im Inland in einem Gesetz verankert würden. Weil wir, und das war die zweite verfassungspolitische Entscheidung, eine parallele, gleichwertige Behandlung von aussen- und innenpolitischen Vorlagen wollen, muss etwas, was Gesetzeskraft hat, dem fakultativen Referendum unterstellt werden, das heisst, 50 000 Bürger können das Referendum ergreifen. In diesen neun Artikeln gibt es Vorschriften, in denen festgelegt ist, was schweizerische Inspektoren in schweizerischen Betrieben auf chinesischen Wunsch checken dürfen und sollen, was Exporteure, Importeure und Transporteure machen müssen. Das sind Vorschriften, die bei uns in einem Gesetz verankert wären. Wenn wir die Parallelschaltung ernst nehmen - wir haben sie beschlossen, als wir das plebiszitäre Recht abgeschafft haben, nach dem Verträge nach unserem Gutdünken dem Referendum unterstellt werden mussten -, dann müssen wir sie auch hier ernst nehmen. Das ist also Verfassungsrecht. Sie verweigern sozusagen dem Bürger ein Recht, wenn Sie diesen Vertrag nicht dem Referendum unterstellen.

Wenn der Herr Bundesrat sagt, ein anderer Staatsvertrag hätte dem Referendum auch nicht unterstellt werden müssen, ist das kein Argument, denn China hat ein anderes Gewicht. Es ist die Erfindung des Bundesrates, einen kleinen Vertrag vorzuschicken und dann, wenn dagegen das Referendum nicht ergriffen wird, alle anderen Verträge nachzuschieben. Davon musste der Bundesrat schon vor drei Jahren ablassen - bei den Steuerabkommen. Von daher sind wir heute verfassungsrechtlich verpflichtet, den Vertrag dem Referendum zu unterstellen.

Ich möchte Sie wirklich bitten, die Bundesverfassung ernst zu nehmen und nicht darauf zu vertrauen, dass es niemanden gibt, der uns dazu zwingen kann, die Bundesverfassung ernst zu nehmen. Wenn Sie das tun, dann wird die Instanz, die Sie verpflichtet, das zu tun, ganz bestimmt geschaffen.