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Müller Walter · Nationalrat · 2013-12-10

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Genau das Gegenteil dessen, was Herr Kollege Gross jetzt erzählt hat, ist der Fall: Die Verfassung macht genaue und klare Vorgaben, wann ein Staatsvertrag dem Referendum zu unterstellen ist und wann eben nicht. Im Gegensatz zur alten Verfassung, die dem Parlament und der Kommission noch einen Spielraum gab, macht die neue Verfassung in den Artikeln 140 und 141 genaue Vorgaben, aufgrund welcher klar ist, dass das Abkommen im vorliegenden Fall eben nicht dem Referendum zu unterstellen ist. Ich bitte Sie wirklich, die Verfassung zu respektieren und kein Präjudiz zu schaffen. Wir würden hier ansonsten ein Präjudiz schaffen, das kaum mehr korrigierbar wäre. Ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Diskussion in den letzten zehn Jahren, seit ich in der Aussenpolitischen Kommission bin, wiederholt, immer wieder geführt haben. Und wir haben uns immer wieder entschieden, die Verfassung einzuhalten. Machen Sie das bitte auch heute! Es wäre ehrlich, wenn die linke Seite, die damals, im Vorfeld der Abstimmung zur Initiative "Staatsverträge vors Volk", ja massiv gegen das Volksbegehren kämpfte, das Ergebnis respektierte oder allenfalls eine neue Initiative startete. Das Volk entschied damals, nicht über diese Staatsverträge abstimmen zu wollen. Bitte respektieren Sie die Bundesverfassung, und schaffen Sie hier kein Präjudiz! Schaffen Sie Klarheit, auch im Hinblick auf die Zukunft: Sonst wüssten wir nicht mehr, welche Verträge dem Volk zu unterstellen sind und welche nicht.

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