Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2013-12-10
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Dieser Block behandelt den Zweck des Gesetzes, seinen Geltungsbereich, die Definition der Weiterbildung und die generellen politischen Ziele.
Artikel 1 Absatz 1 gibt das grundlegende Ziel des Gesetzentwurfes wieder, nämlich die Stärkung der Weiterbildung. Er stellt diese ausserdem in einen Zusammenhang mit dem umfassenden Konzept des lebenslangen Lernens.
Die Minderheit Herzog schlägt Ihnen vor, die Verbindung mit dem Konzept des lebenslangen Lernens zu streichen, um so zu verhindern, dass auch Bildungsangebote unter das Gesetz fallen, die mit der Weiterbildung im engeren Sinne nichts zu tun haben. Das lebenslange Lernen ist jedoch die Grundlage unserer wissensbasierten Wirtschaft; es gibt heute nur noch wenige Arbeitnehmer, die nicht mindestens zweimal im Leben den Beruf wechseln. Ausserdem ist die Definition der Weiterbildung, wie sie in Artikel 3 festgehalten ist, ausreichend präzise, um zu vermeiden, dass komische Bildungsangebote unter das Gesetz fallen. Das sind die zwei guten Gründe, weshalb Ihnen die grosse Kommissionsmehrheit die Ablehnung des Antrages der Minderheit Herzog empfiehlt.
Auch Buchstabe d von Artikel 1 Absatz 2 steht zur Diskussion. Dieser Buchstabe konzentriert sich auf die Grundkompetenzen. Die Minderheit I (Herzog) will diesen Buchstaben zu den Grundkompetenzen streichen. Sie ist der Meinung, dass es Sache der Kantone sei, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich werde mich nicht gross mit diesem Antrag beschäftigen, da es klar ist, dass der Kampf gegen Illettrismus bereits heute eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen ist. Der Bundesrat schlägt uns eine Formulierung vor, die besagt, dass der Bund die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener regelt. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen allerdings eine Ergänzung, denn sie will auch Eltern und Jugendliche als mögliche Empfänger ins Gesetz aufnehmen.
16 Prozent der 16- bis 65-Jährigen können weder lesen noch schreiben. Sie können weder lesen noch schreiben, weil sie in der Schule Schwierigkeiten hatten.
Verantwortlich für dieses Versagen sind nicht nur die grossen Klassen und die Schule; in vielen Fällen sind es auch die Eltern, welche nur über ungenügende Erziehungskompetenzen verfügen. Aus diesem Grund will die Kommission die Eltern explizit in dieses Gesetz aufnehmen. Denn indem die Kompetenzen der Eltern gefestigt werden, können wir später hohe Folgekosten bei den Jungen vermeiden. Wir [PAGE 2099] beantragen, neben den Eltern auch die Jugendlichen explizit ins Gesetz aufzunehmen. Noch einmal: Die Grundkompetenzen betreffen jeden und jede. Sicher bestehen Programme für Schulabbrecher oder auch in der Berufsbildung, sie decken aber nicht alle Fälle ab. Die Grundkompetenzen betreffen alle, die die formale Bildung beendet haben: Jugendliche, Erwachsene und Eltern.
Ich komme zu Artikel 2, dem Geltungsbereich des Gesetzes. Die Idee des Bundesrates ist es, sämtliche Akteure der Weiterbildung zu berücksichtigen, unabhängig von ihrem Status, von der Sprachschule bis zu den Universitäten. Das ist ein starkes Symbol: Sämtliche Akteure müssten die Prinzipien des neuen Gesetzes umsetzen. Trotzdem gilt es die Autonomien der Hochschulen zu berücksichtigen. Deshalb ist Ihre Kommission zu einer Präzisierung von Absatz 2 dieses Artikels 2 gekommen. So verweist sie für die Umsetzung der Prinzipien die Hochschulen auf das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich.
Ich komme zu Artikel 4, den politischen Zielen des Bundes und der Kantone im Bereich der Weiterbildung. Der Bundesrat schlägt vor, es seien die individuellen Initiativen für die Weiterbildung zu fördern, die Voraussetzungen für Anbieter und Empfänger zu schaffen, das Angebot zu koordinieren und die Entwicklung dieses Marktes zu verfolgen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen dazu zwei Ergänzungen: Einerseits sollte ein öffentliches und kostenloses Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, damit sich jedermann korrekt über das Angebot orientieren kann. Andererseits muss es unser Ziel sein, die Chancen Geringqualifizierter auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Zwei Minderheiten schlagen Ihnen Änderungen vor: Zum einen will die Minderheit Keller Peter den Buchstaben b - "Voraussetzungen schaffen, die allen Personen die Teilnahme an Weiterbildung ermöglichen" - streichen. Zum andern will die Minderheit Weibel die Gewährleistung der Transparenz und der Vergleichbarkeit festschreiben. Wenn Sie der Minderheit Keller Peter zustimmen, würde der Bund die Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsanbieter, nicht aber für die -empfänger schaffen. Die Ergänzungen der Minderheit Weibel will die Kommission lieber in Artikel 6 betreffend die Qualitätssicherung aufnehmen. Das erscheint der Kommissionsmehrheit die kohärenteste Lösung.
Zusammenfassend bitte ich Sie, den Entwurf des Bundesrates und die vier Anträge der Mehrheit der Kommission zu unterstützen.