Keller Peter · Nationalrat · 2013-12-10
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-10
Wortprotokoll
Kollege Schilliger hat es gesagt: Bei Artikel 1 Buchstabe d wird der Kreis der möglichen Personen, die in den Genuss der Weiterbildung kommen, um die Jugendlichen und die Eltern erweitert. "Eltern" bedeutet ja, wie Sie richtig gesagt haben, nicht eine Altersstufe, sondern eine Funktion, und zudem sind Eltern in der Regel erwachsen. Ausserdem ist es so, dass diese Forderungen, die nicht nur in diesem Artikel bezüglich Elternbildung gestellt werden, etwas schief in der Landschaft stehen. Wir hatten eine Abstimmung zu einem Familienartikel in der Bundesverfassung, der teilweise solche Forderungen beinhaltete und der bekanntlich von der Mehrheit der Bevölkerung an der Urne abgelehnt wurde.
Noch einmal: Wozu ein Weiterbildungsgesetz? Welchen Auftrag hat das Parlament oder der Bund mit dem Bildungsartikel bekommen? Wir wollen ein Weiterbildungsgesetz, das sich am Berufsmarkt orientiert, das die Leute fähig macht, im Arbeitsmarkt zu bestehen. Wir wollen kein gesellschaftspolitisches Gesetz. Ich erinnere daran, dass sich nur eine sehr knappe Mehrheit hier bei den Grundkompetenzen für diese Erweiterung um Jugendliche und Eltern ausgesprochen hat.
Zu Artikel 4 Buchstabe g, wo gefordert wird, dass der Bund für Transparenz und Vergleichbarkeit der Weiterbildungsangebote und -abschlüsse sorgen soll: Das ist sicher wünschbar, aber schwierig in der Umsetzung. Ich wünsche mir ein bisschen mehr Vertrauen in die Urteilskraft der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie, Kollege Weibel, in die Migros gehen, brauchen Sie auch nicht vom Bund Transparenz- und Vergleichbarkeitsstudien, wenn es um die Auswahl der Rüebli oder Bananen geht.
Wir unterstützen selbstverständlich unsere Anträge, also die Anträge der Minderheit Herzog zu Artikel 1 Absatz 1 und der Minderheit Keller Peter zu Artikel 4 Buchstabe b. Bei Artikel 4 Buchstabe g empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen.