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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-12-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Bei Block 1 geht es um die allgemeinen Bestimmungen. Es gibt Minderheitsanträge zu Zweck und Ziel dieses Gesetzes.

Der Reihe nach: Bei Artikel 1 Absatz 1 unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit. Es mag banal und selbstverständlich sein, den Grundsatz des lebenslangen Lernens im Gesetz zu verankern. Mit der Verankerung dieses Grundsatzes setzen wir aber ein Zeichen, gewissermassen ein Ausrufezeichen. Wir unterstreichen die Bedeutung, welche wir dem lebenslangen Lernen beimessen, und fordern damit auch alle unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen auf, sich entsprechend zu verhalten.

Zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d: Wir Grünliberalen unterstützen und akzeptieren es, dass die Grundkompetenzen ins Weiterbildungsgesetz aufgenommen werden. Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit I ab, welche deren Streichung verlangt. Die Ausdehnung des Gesetzes auf Jugendliche und die spezielle Nennung der Eltern geht uns aber klar zu weit. Wir unterstützen die vom Bundesrat beantragte enge Abgrenzung und Auslegung des Begriffs "Grundkompetenzen". Wir bleiben also auf dem engen Pfad der Tugend und unterstützen diesbezüglich die Minderheit II.

Zum Antrag der Minderheit bei Buchstabe b des Zielartikels 4: Hier unterstützen wir die Mehrheit. Zwar ist jeder und jede selber verantwortlich für seine Weiterbildung, es braucht aber Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, welche es ermöglichen, dass man seine Eigenverantwortung wahrnimmt. Deshalb sind wir einverstanden damit, dass Artikel 4 Buchstabe b ins Gesetz kommt, und lehnen den Antrag der Minderheit ab.

Zu Artikel 4 Buchstabe g: Den Minderheitsantrag habe ich ja selbst begründet, aber ich möchte noch auf das Votum von Kollega Wasserfallen eingehen. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass das Weiterbildungsgesetz kein besonderes Organ vorsieht oder begründet. Aber wir sind uns ja einig: Es handelt sich um ein Rahmengesetz. Es sind Dutzende von Spezialgesetzen, die unter dem Dach dieses Rahmengesetzes genannt werden. In diesem Sinn ist Buchstabe g eine Aufforderung an die Spezialgesetzgebung, für Transparenz bezüglich der Weiterbildungsangebote und der erreichten Weiterbildungsabschlüsse zu sorgen. Ich bitte Sie, das bei der Meinungsbildung zu berücksichtigen und entsprechend meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.