Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-24

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-24

Wortprotokoll

Das Paul-Scherrer-Institut beschäftigt im Vergleich zum Bundesamt für Wohnungswesen tatsächlich ein Vielfaches an Mitarbeitern. Im Kanton Aargau sind jedoch, anders als im bevölkerungsmässig halb so grossen Kanton Solothurn, keine Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung oder Gerichte angesiedelt. Für den Bundesrat geht es bei der hier zur Diskussion stehenden Frage, inwieweit Gerichtsbehörden des Bundes dezentral angesiedelt werden sollen, höchstens am Rand um die unmittelbaren wirtschaftlichen Konsequenzen für den Standortkanton; massgebend müssen aus seiner Sicht vielmehr staatspolitische Überlegungen sein. In dieser Einschätzung ist der Bundesrat durch die emotional und mit viel Engagement geführte Debatte über die Gerichtsstandorte bestätigt worden.

Gerade beim Bundesstrafgericht zeigt sich die staatspolitische Dimension der Standortfrage mit besonderer Deutlichkeit. Das Bundesstrafgericht ist ein kleiner Betrieb mit etwa siebzig Mitarbeitenden, der wirtschaftliche Nutzen für den beherbergenden Kanton ist daher bescheiden - zumal der Bundesrat den Standortentscheid mit der Auflage verbunden hat, dass der beherbergende Kanton das Grundstück zur Verfügung stellen und sich an den Gebäudeerstellungskosten in angemessener Weise beteiligen muss. Die in den Medien wiedergegebene Aussage, im Kanton Aargau befinde sich nur das Paul-Scherrer-Institut, bezieht sich somit nicht auf die Grösse des Instituts, sondern auf den Umstand, dass das Paul-Scherrer-Institut nicht zu den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesbehörden gehört. Im Übrigen ist der Entscheid zwischen Aarau und den Standorten des Kantons Solothurn nicht nur aufgrund von regionalpolitischen Kriterien, sondern vor allem auch funktionsorientiert getroffen worden. In diesem Zusammenhang war vor allem die unmittelbare Nähe der Standortvorschläge des Kantons Aargau zur "jail train"-Achse ausschlaggebend. Im Weiteren vermag der Entscheid zugunsten von Aarau dem Gebot der regionalen Verteilung der Justiz noch ein wenig besser Nachachtung zu verschaffen als eine Wahl von Solothurn oder Olten.