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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-12-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Dieses Gesetz ist ein wichtiges Gesetz, ihm haftet aber ein Mangel an: Weiterbildung ist nicht nur und nicht einfach nur vor allem berufliche Weiterbildung. Weiterbildung ist Ausfluss der Persönlichkeitsentwicklung, mithin ein Grundrecht, mithin Bestandteil der lebenslangen Persönlichkeitsentfaltung.

In diesem Gesetz finden sich eigentlich drei Stränge: Wir haben erstens die Sicherung, die Förderung der Grundkompetenz aller in dieser Gesellschaft lebenden Mitglieder von Jung bis Alt. Im Gesetz geht es zweitens um die berufliche Weiterbildung und drittens um die Weiterbildung als Teil der Persönlichkeitsentfaltung.

Zum Teil kann die Volksschule die Förderung der Grundkompetenz zu wenig gewährleisten. Umso mehr sind hier staatliche Abhilfen nötig. Das Problem ist erkannt. Die SVP schätzt es als gering ein, und darauf ist sie zu behaften: Wir wissen, was für eine Schweiz sie will!

Die Gewährleistung der berufliche Weiterbildung ist gemäss Professor Thomas Geiser, dem vielleicht grössten noch dozierenden Arbeitsrechtler, im Grunde genommen Ausfluss der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und ergebe sich bereits aus dem Obligationenrecht. Ich will diese Auffassung unterstützen: Soweit das Gesetz diesem Umstand auch Rechnung trägt, schlägt es einen richtigen Weg ein, zumal in einer Zeit, in der sich in einem Betrieb selbst die Anforderungen und die geforderten Fertigkeiten sehr schnell ändern. Vergessen wir nicht: Wir leben in einer Zeit, in der jährlich Dutzende von Berufen aussterben und Dutzende neue Berufe mehr entstehen als aussterben. Genau dem muss Weiterbildung Rechnung tragen, genau hier hat Weiterbildung eine ganz zentrale Aufgabe.

Weiterbildung geht aber, wie schon eingangs erwähnt, über die unmittelbare berufliche Weiterbildung hinaus. Sie ist Teil der Persönlichkeitsentfaltung, sie ist Teil des Erwerbs von Herrschaftswissen - ich sage dem einmal so. Da scheiden sich vielleicht die Geister. Vorhin wurde gesagt, Chancengleichheit sei - fast hat es so getönt - gut gemeint. Das ist ein Missverständnis. Chancengleichheit ist ein elementarer Pfeiler unserer Gesellschaft, und - ich sage es einmal altmodisch - Chancengleichheit ist ein elementarer Pfeiler einer liberalen Gesellschaft. Hier kommt dem Staat eine Aufgabe zu. Er hat zu gewährleisten, dass Chancengleichheit über den obligatorischen Bildungsgang hinaus weitergehend gefördert wird und gefördert werden kann. Nur dann wird das Schlagwort, so könnte man fast sagen, vom lebenslangen Lernen Realität. Es kann eben nicht nur darum gehen, dass lebenslanges Lernen heisst, immer nur so viel zu wissen und zu können, damit man gerade noch mithalten kann. Lebenslanges Lernen ist vielmehr der Kampf darum, dass möglichst viele Mitglieder dieser Gesellschaft dergestalt mit Herrschaftswissen ausgestattet sind, dass sie im Entscheidungsprozess im Erwerbsleben und im aussererwerblichen gesellschaftlichen Leben eine Rolle spielen können. Vergessen Sie nicht: Unter hundert hier lebenden Menschen, die aus dem Kosovo stammen, und unter hundert hier lebenden Menschen, die man als originäre Schweizer anschauen könnte, gibt es potenziell gleich viele Genies. Weiterbildung ist ein Mittel, genau diese zu fördern und diese Förderung zu gewährleisten.

Mir schwebt die Schweiz als eine Erfindergesellschaft vor. Und da kann der Staat eine Aufgabe erbringen - da soll er eine solche erbringen. Erfindergesellschaft heisst, dass es eine Gesellschaft ist, die mit dem wichtigsten Gut, dem Können, den Fertigkeiten, dem Wissen, den intellektuellen Fähigkeiten ihrer Bürgerinnen und Bürger, so umgeht, dass dieses zum zentralen Rohstoff wird.

Ich ersuche Sie, auf das Gesetz einzutreten und diese komischen Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung abzulehnen. Ich ersuche Sie ferner, in der Detailberatung das Gesetz zu stärken und es nicht zu schwächen.